Digital Markets Act
Der Digital Markets Act (DMA) oder das „Gesetz über Digitale Märkte“(GDM) der Europäischen Union soll die Marktmacht großer digitaler Plattformanbieter begrenzen. Ziel ist es, mithilfe eines harmonisierten Regulierungsrahmens Fairness und Wettbewerb im europäischen digitalen Binnenmarkt sicherzustellen.
Dazu hat die Eu-kommission sechs Plattformanbieter als sogenannte digitale Gatekeeper eingeordnet, die mehr als 7,5 Milliarden Euro Jahresumsatz akkumulieren beziehungsweise einen Marktwert von mindestens 75 Milliarden Euro besitzen. Außerdem bedienen sie monatlich mehr als 45 Millionen Endnutzende und mehr als 10.000 gewerbliche Anbieter auf ihrer Plattform. Zudem müssen die „Torwächter“ihre zentralen Plattformdienste (etwa App-marktplätze, Messenger-dienste, Online-marktplätze, Suchmaschinen, Betriebssysteme) in mindestens drei Eu-mitgliedstaaten bereitstellen.
Der DMA will den Einfluss der Gatekeeper begrenzen und europaweit einheitliche Rahmenbedingungen schaffen. Zu diesem Zweck legt das Gesetz den Gatekeepern besondere Verbote oder Verhaltenspflichten auf. Dazu gehören Selbstbegünstigungsverbote, Regelungen zur Datennutzung und zur -interoperabilität sowie Diskriminierungsverbote mit dem Ziel der Erschaffung fairer Marktbedingungen. Die EU darf Verstöße mit Sanktionen ahnden, darunter Geldbußen in Höhe von bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des betroffenen Konzerns.
Das Gesetz über Digitale Märkte trat am 1. November 2022 in Kraft, die entsprechenden Regeln gelten seit dem 2. Mai 2023. Seit ihrer Benennung am 6. September 2023 haben die Gatekeeper sechs Monate Zeit, um die neuen Verpflichtungen im Rahmen des DMA zu erfüllen – also bis zum 6. März 2024.