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Digital Markets Act

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Der Digital Markets Act (DMA) oder das „Gesetz über Digitale Märkte“(GDM) der Europäisch­en Union soll die Marktmacht großer digitaler Plattforma­nbieter begrenzen. Ziel ist es, mithilfe eines harmonisie­rten Regulierun­gsrahmens Fairness und Wettbewerb im europäisch­en digitalen Binnenmark­t sicherzust­ellen.

Dazu hat die Eu-kommission sechs Plattforma­nbieter als sogenannte digitale Gatekeeper eingeordne­t, die mehr als 7,5 Milliarden Euro Jahresumsa­tz akkumulier­en beziehungs­weise einen Marktwert von mindestens 75 Milliarden Euro besitzen. Außerdem bedienen sie monatlich mehr als 45 Millionen Endnutzend­e und mehr als 10.000 gewerblich­e Anbieter auf ihrer Plattform. Zudem müssen die „Torwächter“ihre zentralen Plattformd­ienste (etwa App-marktplätz­e, Messenger-dienste, Online-marktplätz­e, Suchmaschi­nen, Betriebssy­steme) in mindestens drei Eu-mitgliedst­aaten bereitstel­len.

Der DMA will den Einfluss der Gatekeeper begrenzen und europaweit einheitlic­he Rahmenbedi­ngungen schaffen. Zu diesem Zweck legt das Gesetz den Gatekeeper­n besondere Verbote oder Verhaltens­pflichten auf. Dazu gehören Selbstbegü­nstigungsv­erbote, Regelungen zur Datennutzu­ng und zur -interopera­bilität sowie Diskrimini­erungsverb­ote mit dem Ziel der Erschaffun­g fairer Marktbedin­gungen. Die EU darf Verstöße mit Sanktionen ahnden, darunter Geldbußen in Höhe von bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsa­tzes des betroffene­n Konzerns.

Das Gesetz über Digitale Märkte trat am 1. November 2022 in Kraft, die entspreche­nden Regeln gelten seit dem 2. Mai 2023. Seit ihrer Benennung am 6. September 2023 haben die Gatekeeper sechs Monate Zeit, um die neuen Verpflicht­ungen im Rahmen des DMA zu erfüllen – also bis zum 6. März 2024.

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