IOS 17.4, die EU, der DMA und Apple
Die Europäische Union hat beschlossen, dass der App Store und Safari unter IOS „Gatekeeper“im Sinne des Digital Market Acts (DMA) sind und Apple konkurrierenden Anbietern erlauben muss, gleichwertig auf dem System vertreten zu sein. Das wurde in IOS 17.4 zähneknirschend umgesetzt. Gemeint ist übrigens nur das iphone; auf dem ipad ist alles wie immer. Dass Apple die Forderungen aber überhaupt nicht gefallen, versucht man in Cupertino nicht einmal zu verstecken.
In einem Support-dokument erklärt Apple beispielsweise in relativ knappen Worten, wie das mit den „alternativen App-marketplaces“funktioniert. Sehr ausführlich hingegen wird beschrieben, mit welchen Nachteilen du zu rechnen hast, wenn du deine Apps nicht aus dem App Store beziehst. So könne dir Apple nicht helfen, wenn es Probleme mit der Abrechnung oder den Apps selbst gibt – und das ist noch eines der harmlosen Beispiele.
Du kannst förmlich spüren, wie viel Energie Apple dafür aufgewandt hat, die Regeln des DMA zu befolgen, aber gleichzeitig die Umsetzung so schmerzhaft zu gestalten, dass du besser dran bist, wenn du von den neu gewonnenen Freiheiten keinen Gebrauch machst.
In der EU – und nur in der EU
Wenn deine Apple-id auf ein Land innerhalb der Europäischen Union eingestellt ist und du dich physisch dort aufhältst, kannst du App Stores von Drittanbietern nutzen. Dein iphone überprüft in regelmäßigen Abständen, wo du dich gerade aufhältst, um sicherzustellen, dass es diese Möglichkeit anderswo nicht gibt. Für Reisen gewährt dir Apple eine Frist von 30 Tagen; dauert dein Urlaub länger, funktionieren die alternativen App-marketplaces nicht mehr. Die Apps, die du von dort bezogen hast, werden weiterhin zur Verfügung stehen, aber keinerlei Updates mehr erhalten, denn für Updates ist der jeweilige Marketplace zuständig. Ob die Ironie dabei Absicht war, ist leider nicht überliefert: Nur wenige Zeilen vorher brüstet sich Apple damit, dass der App Store ein sicherer Ort für Apps ist.
Weiterhin hat Apple seinen Support kurz vor der Veröffentlichung
von IOS 17.4 geschult, dass Anfragen nach alternativen App Stores in anderen Teilen der Welt ankommen könnten. Die Mitarbeitenden bei Apple sollen auf keinen Fall darüber spekulieren, ob und wann diese Funktionalität außerhalb der EU kommen könnte.
Indes gibt es bereits erste Warnungen von App-entwicklern an Nutzende ihrer Apps. Sie sind besorgt, dass auf den Plattformen von Drittanbietern Fake-versionen von Apps auftauchen könnten, die Anmelde-daten abgreifen wollen. Die Empfehlung der Krypto
Erinnerungen an Windows XP Wenn du Safari in IOS 17.4 zum ersten Mal startest, bekommst du die „Browserwahl“. Ganz so wie damals in Windows XP.
Börse Bitpanda ist, dass du die App sicherheitshalber nur aus dem Apple App Store herunterladen solltest. Je nach Art der App ist das gewissermaßen sogar eine berechtigte Warnung, denn die Prüfung der einzelnen App Stores auf Fake-versionen dürfte für die Entwickler eine Herausforderung werden.
Apple rudert zurück – ein bisschen
Es gibt aber auch Entgegenkommen aus Cupertino. Eine Änderung in letzter Sekunde war es, Progressive Web Apps (PWA) wieder zu ermöglichen. Diese wurden in den Vorabversionen von IOS 17.4 innerhalb der EU zu bloßen Lesezeichen auf dem Home-bildschirm und verloren ihre Pwa-funktionen wie eigenen Datenspeicher und Push-nachrichten. Apple begründete das mit der aufgezwungenen Browserfreiheit, weil PWAS tatsächlich mit Safari laufen und andernfalls der Datenschutz nicht mehr gewährleistet werden könne.
Weiterhin hat Apple „Feedback von Entwicklern“erhalten und darauf reagiert. Wenn ein Entwickler seine App auch außerhalb des App Stores veröffentlichen wollte, musste er einem Zusatzvertrag zustimmen, der unter anderem eine Download-gebühr für erfolgreiche Apps vorsah. Daran hat sich fast nichts geändert: Neu ist nur, dass es (einmalig) wieder einen Weg zurück zu den alten Konditionen gibt. Dafür müssen sämtliche Apps des Entwicklers aus den anderen Stores verschwinden.
Wolltest du hingegen gleich einen App Marketplace an den Start bringen, musstest du dich einer Liquiditätsprüfung unterziehen. Du musstest also beweisen, dass du eine Million Euro auftreiben könntest, wenn nötig. Diese Regel hat Apple aufgeweicht: Wenn du in den letzten zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine Probleme mit den App-storeregeln hattest und eine App im vergangenen Kalenderjahr mindestens eine Million Downloads verbuchen konnte, kannst du auch ohne Kreditprüfung einen App Store eröffnen.