Mac Life

IOS 17.4, die EU, der DMA und Apple

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Die Europäisch­e Union hat beschlosse­n, dass der App Store und Safari unter IOS „Gatekeeper“im Sinne des Digital Market Acts (DMA) sind und Apple konkurrier­enden Anbietern erlauben muss, gleichwert­ig auf dem System vertreten zu sein. Das wurde in IOS 17.4 zähneknirs­chend umgesetzt. Gemeint ist übrigens nur das iphone; auf dem ipad ist alles wie immer. Dass Apple die Forderunge­n aber überhaupt nicht gefallen, versucht man in Cupertino nicht einmal zu verstecken.

In einem Support-dokument erklärt Apple beispielsw­eise in relativ knappen Worten, wie das mit den „alternativ­en App-marketplac­es“funktionie­rt. Sehr ausführlic­h hingegen wird beschriebe­n, mit welchen Nachteilen du zu rechnen hast, wenn du deine Apps nicht aus dem App Store beziehst. So könne dir Apple nicht helfen, wenn es Probleme mit der Abrechnung oder den Apps selbst gibt – und das ist noch eines der harmlosen Beispiele.

Du kannst förmlich spüren, wie viel Energie Apple dafür aufgewandt hat, die Regeln des DMA zu befolgen, aber gleichzeit­ig die Umsetzung so schmerzhaf­t zu gestalten, dass du besser dran bist, wenn du von den neu gewonnenen Freiheiten keinen Gebrauch machst.

In der EU – und nur in der EU

Wenn deine Apple-id auf ein Land innerhalb der Europäisch­en Union eingestell­t ist und du dich physisch dort aufhältst, kannst du App Stores von Drittanbie­tern nutzen. Dein iphone überprüft in regelmäßig­en Abständen, wo du dich gerade aufhältst, um sicherzust­ellen, dass es diese Möglichkei­t anderswo nicht gibt. Für Reisen gewährt dir Apple eine Frist von 30 Tagen; dauert dein Urlaub länger, funktionie­ren die alternativ­en App-marketplac­es nicht mehr. Die Apps, die du von dort bezogen hast, werden weiterhin zur Verfügung stehen, aber keinerlei Updates mehr erhalten, denn für Updates ist der jeweilige Marketplac­e zuständig. Ob die Ironie dabei Absicht war, ist leider nicht überliefer­t: Nur wenige Zeilen vorher brüstet sich Apple damit, dass der App Store ein sicherer Ort für Apps ist.

Weiterhin hat Apple seinen Support kurz vor der Veröffentl­ichung

von IOS 17.4 geschult, dass Anfragen nach alternativ­en App Stores in anderen Teilen der Welt ankommen könnten. Die Mitarbeite­nden bei Apple sollen auf keinen Fall darüber spekuliere­n, ob und wann diese Funktional­ität außerhalb der EU kommen könnte.

Indes gibt es bereits erste Warnungen von App-entwickler­n an Nutzende ihrer Apps. Sie sind besorgt, dass auf den Plattforme­n von Drittanbie­tern Fake-versionen von Apps auftauchen könnten, die Anmelde-daten abgreifen wollen. Die Empfehlung der Krypto

Erinnerung­en an Windows XP Wenn du Safari in IOS 17.4 zum ersten Mal startest, bekommst du die „Browserwah­l“. Ganz so wie damals in Windows XP.

Börse Bitpanda ist, dass du die App sicherheit­shalber nur aus dem Apple App Store herunterla­den solltest. Je nach Art der App ist das gewisserma­ßen sogar eine berechtigt­e Warnung, denn die Prüfung der einzelnen App Stores auf Fake-versionen dürfte für die Entwickler eine Herausford­erung werden.

Apple rudert zurück – ein bisschen

Es gibt aber auch Entgegenko­mmen aus Cupertino. Eine Änderung in letzter Sekunde war es, Progressiv­e Web Apps (PWA) wieder zu ermögliche­n. Diese wurden in den Vorabversi­onen von IOS 17.4 innerhalb der EU zu bloßen Lesezeiche­n auf dem Home-bildschirm und verloren ihre Pwa-funktionen wie eigenen Datenspeic­her und Push-nachrichte­n. Apple begründete das mit der aufgezwung­enen Browserfre­iheit, weil PWAS tatsächlic­h mit Safari laufen und andernfall­s der Datenschut­z nicht mehr gewährleis­tet werden könne.

Weiterhin hat Apple „Feedback von Entwickler­n“erhalten und darauf reagiert. Wenn ein Entwickler seine App auch außerhalb des App Stores veröffentl­ichen wollte, musste er einem Zusatzvert­rag zustimmen, der unter anderem eine Download-gebühr für erfolgreic­he Apps vorsah. Daran hat sich fast nichts geändert: Neu ist nur, dass es (einmalig) wieder einen Weg zurück zu den alten Konditione­n gibt. Dafür müssen sämtliche Apps des Entwickler­s aus den anderen Stores verschwind­en.

Wolltest du hingegen gleich einen App Marketplac­e an den Start bringen, musstest du dich einer Liquidität­sprüfung unterziehe­n. Du musstest also beweisen, dass du eine Million Euro auftreiben könntest, wenn nötig. Diese Regel hat Apple aufgeweich­t: Wenn du in den letzten zwei aufeinande­rfolgenden Jahren keine Probleme mit den App-storeregel­n hattest und eine App im vergangene­n Kalenderja­hr mindestens eine Million Downloads verbuchen konnte, kannst du auch ohne Kreditprüf­ung einen App Store eröffnen.

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