Märkische Oderzeitung Fürstenwalde
Das Urteil
Die Betreuerin in einem Seniorenpflegeheim bei Aachen darf nicht mit langen und lackierten Fingernägeln zur Arbeit kommen. Das hat das Arbeitsgericht Aachen entschieden. Das Gericht orientierte sich dabei an Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. (Az. 1 CA 1909/18) (dpa)