Märkische Oderzeitung Fürstenwalde
Risiko für Landbesitzer
Rückbau von stillgelegten Windkraftanlagen kann finanzielles Problem werden
Zu „Rückbau ist über das Gesetz geregelt“(Ausgabe vom 16./17. Februar):
Eine Hemmschwelle scheint es für den Windkraftinvestor, Herrn Teut, nicht mehr zu geben.
Die Fakten: 1. Erst mit Inkrafttreten des Europarecht-Anpassungs-Gesetzes Bau (EAG) wurde die Rückbauverpflichtung für den Antragsteller von Windrädern bindend, und mit Anpassung der Brandenburger Bauordnung ab 1. Januar 2005 wurde die Aufnahme einer Sicherheitsleistung/Bankgarantie als Genehmigungsvoraussetzung Pflicht. Bis Ende 2004 waren aber bereits 1700 Anlagen installiert worden.
Es gibt für deren Rückbau nicht in jedem Falle eine gesicherte finanzielle Deckung. Ein Beweis dafür ist die seit zehn Jahren an der Autobahn bei Stöffin bei Neuruppin verbliebene Ruine eines Windrades.
2. „Wenn eine Rückbaubürgschaft nicht hinterlegt wurde und keine andere Sicherheit geleistet wurde, muss der Grundstückseigentümer die Kosten des Rückbaus tragen.“Das ist die Antwort der Landesregierung vom
15. April 2011.
3. Die Sicherheitsleistungen von 130 000 Euro/Anlage dürften beim Rückbau einer 240 Meter hohen Anlage in 20 Jahren schwerlich ausreichen. Jan Teut ist meines Wissen Windenergie-Anlagenbauer und damit ein großer Profiteur des Windenergiewahns, den Peter Vida und die BVB/FW kritisieren. Insofern ist seine Position nachvollziehbar. In jedem Genehmigungsbescheid für eine Windenergieanlage (WEA) ist die von Herrn Teut zitierte Regelung zur Bildung von Rücklagen für den „vollständigen Rückbau“der WEA nach Betriebsende verpflichtend enthalten. Ob diese Rücklagen jedoch tatsächlich gebildet wurden bzw. werden, ist nachzuweisen.
Diesen Nachweis fordern BVB/FW völlig zu recht. Wenn nach 20 Jahren Betriebsdauer die EEG-Förderung entfällt, werden schlagartig viele Anlagen unrentabel sein und die Eigentümer Insolvenz anmelden. Wenn dann die Mittel für den Rückbau fehlen, wird wieder der Steuerzahler für die Beseitigung des WEASchrotts aufkommen müssen.
Bei einer WEA-Volllaststundenzahl von etwa 1700 h/a plus/ minus zehn Prozent (windreiche oder windarme Jahre) im Land Brandenburg beträgt die gesicherte Leistung, die tatsächlich zur Verfügung steht, um die 20 Prozent. Daher kommt auch der Begriff „Flatterstrom“. Ob unter diesen Bedingungen die Ertragsüberschüsse aus dem WEABetrieb groß genug waren, um die geforderten Rücklagen für den Rückbau zu bilden, ist zu bezweifeln. Für Herrn Teut, ein Windradprojektierer und Erbauer, ist die Forderung von BVB/FW für mehr Sicherheit beim Rückbau der Windkraftanlagen scheinbar ein großes Problem. Es sind die vielen Altfälle, wo es noch keine Rückbaubürgschaft für Windkraftanlagen gab, die zum Problem werden. Dass die Landbesitzer ein Risiko eingehen und sie in Haftung genommen werden, ist ihnen nicht bewusst. Durch die Eintragung der Baulast auf das zu belastende Grundstück in das Grundbuch, bleiben die Grundstückseigentümer in der Pflicht.
Aber bei den Pachteinnahmen von bis zu 75 000 Euro pro WKA sollte dann auch genug Geld für eventuell auftretende Kosten übrig bleiben. Die neuen Rückbaubürgschaften stehen im Gesetz, nur wer prüft die hinterlegten Summen, wer prüft die Deckungssumme, wer prüft die vollständige Entfernung der alten Fundamente? Eine Analyse und Einschätzung dieser Problematik hat BVB/FW beantragt, und das ist auch gut so.