Mecklenburger Schweiz (Teterow)
Nach Urteil gegen Höcke „kein Mitleid“in MV
AfD-Frontmann Björn Höcke und die Nazi-Parole von der SA: Die anderen Parteien begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die AfD sieht dagegen eine politische Motivation der Anklage.
SCHWERIN – Nach dem Urteil gegen den thüringischen AfD-Politiker Björn Höcke herrscht bis auf eine Ausnahme Einigkeit unter den im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vertretenen Parteien: Der Rechtsstaat ist wehrhaft. „Das Gerichtsurteil ist nicht nur juristisch nachvollziehbar, sondern es entlarvt auch Herrn Höcke und die AfD in ihrer unerträglichen Lügenfassade. Der permanente Tabubruch der AfD hat Methode und f indet seine Grenzen – unserem funktionierenden und unabhängigen Rechtsstaat sei Dank – immer häufiger auch in den Regelungen unseres Strafrechts“, sagt beispielsweise der Generalsekretär der Landes-CDU, Philipp Amthor.
Die Ausnahme: die AfD im Nordosten. Sowohl die Anklage als auch die Aufregung um den Prozess seien klar politisch motiviert, urteilt Fraktionschef Nikolaus Kramer. Und fügt hinzu: „Die teils geifernde Berichterstattung ließ den Eindruck einer willkommenen Hexenjagd aufkommen.“Dies sei eines Rechtsstaates und eines rechtsstaatlichen Verfahrens unwürdig.
Das Landgericht Halle hatte es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass Thüringens AfDChef wissentlich in einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 eine Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hat. Der Vorsitzende Richter erklärte, Höcke habe damit Grenzen testen wollen. Das
Gericht hatte deshalb entschieden, dass der 52-Jährige 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung prüfen nun, ob sie mögliche Rechtsmittel einlegen.
Die Linke in MV begrüßt das Urteil, übt aber auch deutliche Kritik. „Es ist nur schwer zu erklären, warum es drei Jahre gedauert hat, bis diese gut dokumentierte und offensichtliche Straftat vor Gericht verhandelt wurde“, sagt der innenpolitische Sprecher, Michael Noetzel. Mit den Aufforderungen an seine Anhänger, massenhaft gegen das Strafgesetz zu verstoßen, trage Höcke zur Delegitimierung des Staates bei und untergrabe die öffentliche Ordnung.
Die Grünen machen indes mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren Druck. „Die Verurteilung ist ein weiterer Beleg dafür, dass die AfD eine rechtsextreme, verfassungsfeindliche Partei ist. Ein Verbotsverfahren muss konsequent geprüft und wenn möglich umgehend eingeleitet werden“, fordert die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich. Zu der Materialsammlung von Bund und Ländern habe Höcke nun einen weiteren Beitrag geleistet. Und ihr SPD-Amtskollege, Julian Barlen, f indet: „Der Geschichtslehrer Höcke wird nicht in die rechtsextreme Ecke gestellt, sondern er hält sich freiwillig dort auf.“
Deutliche Worte kommen auch vom FDP-Landeschef René Domke. „Von einem Politiker wird man Verfassungstreue erwarten dürfen. Wenn er diese nicht leisten kann, wird er behandelt wie jeder andere Bürger auch, ohne Extrawurst und auch ohne mein Mitleid.“