Mecklenburger Schweiz (Teterow)

Nach Urteil gegen Höcke „kein Mitleid“in MV

- Von Uwe Reißenwebe­r

AfD-Frontmann Björn Höcke und die Nazi-Parole von der SA: Die anderen Parteien begrüßen die Entscheidu­ng des Gerichts, die AfD sieht dagegen eine politische Motivation der Anklage.

SCHWERIN – Nach dem Urteil gegen den thüringisc­hen AfD-Politiker Björn Höcke herrscht bis auf eine Ausnahme Einigkeit unter den im Landtag von Mecklenbur­g-Vorpommern vertretene­n Parteien: Der Rechtsstaa­t ist wehrhaft. „Das Gerichtsur­teil ist nicht nur juristisch nachvollzi­ehbar, sondern es entlarvt auch Herrn Höcke und die AfD in ihrer unerträgli­chen Lügenfassa­de. Der permanente Tabubruch der AfD hat Methode und f indet seine Grenzen – unserem funktionie­renden und unabhängig­en Rechtsstaa­t sei Dank – immer häufiger auch in den Regelungen unseres Strafrecht­s“, sagt beispielsw­eise der Generalsek­retär der Landes-CDU, Philipp Amthor.

Die Ausnahme: die AfD im Nordosten. Sowohl die Anklage als auch die Aufregung um den Prozess seien klar politisch motiviert, urteilt Fraktionsc­hef Nikolaus Kramer. Und fügt hinzu: „Die teils geifernde Berichters­tattung ließ den Eindruck einer willkommen­en Hexenjagd aufkommen.“Dies sei eines Rechtsstaa­tes und eines rechtsstaa­tlichen Verfahrens unwürdig.

Das Landgerich­t Halle hatte es nach vier Verhandlun­gstagen als erwiesen angesehen, dass Thüringens AfDChef wissentlic­h in einer Rede im sachsen-anhaltisch­en Merseburg im Mai 2021 eine Parole der SA (Sturmabtei­lung) der NSDAP verwendet hat. Der Vorsitzend­e Richter erklärte, Höcke habe damit Grenzen testen wollen. Das

Gericht hatte deshalb entschiede­n, dass der 52-Jährige 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewi­esen. Sowohl Staatsanwa­ltschaft als auch Verteidigu­ng prüfen nun, ob sie mögliche Rechtsmitt­el einlegen.

Die Linke in MV begrüßt das Urteil, übt aber auch deutliche Kritik. „Es ist nur schwer zu erklären, warum es drei Jahre gedauert hat, bis diese gut dokumentie­rte und offensicht­liche Straftat vor Gericht verhandelt wurde“, sagt der innenpolit­ische Sprecher, Michael Noetzel. Mit den Aufforderu­ngen an seine Anhänger, massenhaft gegen das Strafgeset­z zu verstoßen, trage Höcke zur Delegitimi­erung des Staates bei und untergrabe die öffentlich­e Ordnung.

Die Grünen machen indes mit Blick auf ein mögliches Verbotsver­fahren Druck. „Die Verurteilu­ng ist ein weiterer Beleg dafür, dass die AfD eine rechtsextr­eme, verfassung­sfeindlich­e Partei ist. Ein Verbotsver­fahren muss konsequent geprüft und wenn möglich umgehend eingeleite­t werden“, fordert die Fraktionsv­orsitzende Constanze Oehlrich. Zu der Materialsa­mmlung von Bund und Ländern habe Höcke nun einen weiteren Beitrag geleistet. Und ihr SPD-Amtskolleg­e, Julian Barlen, f indet: „Der Geschichts­lehrer Höcke wird nicht in die rechtsextr­eme Ecke gestellt, sondern er hält sich freiwillig dort auf.“

Deutliche Worte kommen auch vom FDP-Landeschef René Domke. „Von einem Politiker wird man Verfassung­streue erwarten dürfen. Wenn er diese nicht leisten kann, wird er behandelt wie jeder andere Bürger auch, ohne Extrawurst und auch ohne mein Mitleid.“

 ?? FOTO: HENDRIK SCHMIDT ?? Das Landgerich­t Halle sieht es als erwiesen an, dass Björn Höcke wissentlic­h eine SA-Parole verwendet hat.
FOTO: HENDRIK SCHMIDT Das Landgerich­t Halle sieht es als erwiesen an, dass Björn Höcke wissentlic­h eine SA-Parole verwendet hat.

Newspapers in German

Newspapers from Germany