Testverfahren
Die Testgeräte: 4 Heckenscheren
Funktion: Für die Bewertung des Schnittbildes wird die Sauberkeit der Schnittkanten an den Ästen und das Ergebnis über die gesamte Schnittfläche herangezogen. Für die Note des Führens/haltens wird auf die Leichtigkeit der Schnittbewegung geachtet, zusätzlich, ob die Griffposition schnell zur Ermüdung führt oder den Anwender gut entlasten kann. Die Betriebsdauer bei Akku-geräten wird in einem Durchgang im Dauerbetrieb auf der höchsten Leistungsstufe (ohne Belastung) ermittelt und vergleichend bewertet.
Handhabung: Die Probanden prüfen und bewerten unter dem Punkt Bedienfreundlichkeit die generelle Handhabung der Geräte sowie die Funktionalität, Gängigkeit und Ergonomie sämtlicher Bedienelemente. Bei der Reinigung wird die Modularität, Zugänglichkeit und Einfachheit der Reinigung der verschmutzten Teile bewertet, dies umfasst speziell die Reinigung des Schwertes, dessen Eintrittsöffnung in das Gehäuse und der Luftansaugöffnungen. Bei den hier getesteten akkubetriebenen Geräten ergibt sich die Akkuladeeffizienz aus der Relation von Betriebs- und Ladezeit. Das Betriebsgeräusch wird praxisnah im Labor aus einem Abstand von 50 cm ermittelt und vergleichend bewertet. Die Bedienungsanleitung wird auf die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsund Entsorgungshinweise (spez. für die Akkus) untersucht sowie anhand ihrer Qualität (Bilder, Struktur, Zuordnung der Einzelteile, Schriftgröße, Anwendungstipps) bewertet.
Verarbeitung: Bewertet werden die allgemeine Wertigkeit der verwendeten Materialien, das
Nicht- bzw. Vorhandensein von Graten und scharfen Kanten sowie eventuellen Klemmstellen, ebenso wird die Größe von Spalten und Ritzen sowie die Passgenauigkeit aller modularen Teile bewertet.
Ökologie: Die Note der Ökologie ergibt sich aus dem Wirkungsgrad des Ladevorgangs, gemittelt über zwei Ladezyklen aus leerem Akkuzustand.
Sicherheit: Die Sicherheit und Unversehrtheit des Nutzers stehen hier im Fokus. Geprüft und bewertet wird, wie gut das Gerät und die Bedienungsanleitung verhindern können, dass dem Nutzer durch Klemmen, Schneiden oder sonstige unsachgemäße Handlungen, wie z. B. einer versehentlichen Inbetriebsetzung, Schäden entstehen.