Mindelheimer Zeitung

Kürzere Haft für Hoeneß’ Erpresser

Neues Urteil: Jetzt sind es drei Jahre Gefängnis

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München Der Erpresser von Uli Hoeneß hat in einem neuen Prozess eine mildere Strafe bekommen. Das Landgerich­t München verurteilt­e ihn am Mittwoch zu drei Jahren Haft. Zugleich wurde der Haftbefehl gegen den 52-Jährigen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Im vergangene­n Dezember hatte eine andere Kammer des Landgerich­ts noch ein Strafmaß von drei Jahren und neun Monaten verhängt. Der Bundesgeri­chtshof hatte dieses erste Urteil als zu hart aufgehoben.

Der Angeklagte hatte gestanden, Uli Hoeneß vor dessen Haftantrit­t erpresst zu haben. Im Mai 2014 schrieb er dem ehemaligen Präsidente­n des FC Bayern und verurteilt­en Steuerhint­erzieher einen Drohbrief und forderte 215000 Euro. Andernfall­s könne sich Hoeneß auf einen „unruhigen Haftverlau­f“einstellen. In der Neuauflage des Prozesses bewertete das Gericht den schlechten Gesundheit­szustand des Angeklagte­n als strafmilde­rnd. Der Diabetiker sei besonders „haftempfin­dlich“.

Richter im neuen Verfahren war Rupert Heindl, der auch den Prozess gegen Hoeneß im März 2014 geleitet hatte. Hoeneß hatte die Drohung des Erpressers ernst genommen, aber nicht gezahlt: In einem Abfallbehä­lter im Münchner Stadtteil Sendling landete zwar wie gefordert eine rote Plastiktüt­e – aber drin waren nur Papierschn­ipsel statt Geld. Beim Abholen der vermeintli­chen Beute schnappte die Polizeifal­le zu. Der mit gut 300 000 Euro verschulde­te Täter kam vor Gericht und gab alles zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Staatsanwa­ltschaft und der Angeklagte können Revision beantragen.

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