Kürzere Haft für Hoeneß’ Erpresser
Neues Urteil: Jetzt sind es drei Jahre Gefängnis
München Der Erpresser von Uli Hoeneß hat in einem neuen Prozess eine mildere Strafe bekommen. Das Landgericht München verurteilte ihn am Mittwoch zu drei Jahren Haft. Zugleich wurde der Haftbefehl gegen den 52-Jährigen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Im vergangenen Dezember hatte eine andere Kammer des Landgerichts noch ein Strafmaß von drei Jahren und neun Monaten verhängt. Der Bundesgerichtshof hatte dieses erste Urteil als zu hart aufgehoben.
Der Angeklagte hatte gestanden, Uli Hoeneß vor dessen Haftantritt erpresst zu haben. Im Mai 2014 schrieb er dem ehemaligen Präsidenten des FC Bayern und verurteilten Steuerhinterzieher einen Drohbrief und forderte 215000 Euro. Andernfalls könne sich Hoeneß auf einen „unruhigen Haftverlauf“einstellen. In der Neuauflage des Prozesses bewertete das Gericht den schlechten Gesundheitszustand des Angeklagten als strafmildernd. Der Diabetiker sei besonders „haftempfindlich“.
Richter im neuen Verfahren war Rupert Heindl, der auch den Prozess gegen Hoeneß im März 2014 geleitet hatte. Hoeneß hatte die Drohung des Erpressers ernst genommen, aber nicht gezahlt: In einem Abfallbehälter im Münchner Stadtteil Sendling landete zwar wie gefordert eine rote Plastiktüte – aber drin waren nur Papierschnipsel statt Geld. Beim Abholen der vermeintlichen Beute schnappte die Polizeifalle zu. Der mit gut 300 000 Euro verschuldete Täter kam vor Gericht und gab alles zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und der Angeklagte können Revision beantragen.