Nachtzielgeräte dürfen eingesetzt werden
Jagdgenossenschaft Die Neuregelung könnte greifen, wenn Wildschweine zu großen Schaden anrichten
Unterallgäu Neue Möglichkeiten ergeben sich jetzt bei der Bejagung von Schwarzwild: Bauernverbands-Geschäftsführer Helmut Mader hat bei der Jahresversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften (Arge) die Möglichkeit des Einsatzes von Nachtzielgeräten bei der Wildschweinjagd erläutert. Über Bejagungsschneisen im Mais referierte Wildlebensraumberater Philip Bust.
Mader zufolge sind Nachtzielgeräte laut dem Jagdgesetz zwar verboten: In Revieren, in denen die Wildschweinschäden den Bauern nicht mehr zumutbar sind, könne der Jäger in Zusammenarbeit mit der Jagdgenossenschaft bei der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt den Einsatz eines solchen Gerätes aber beantragen. Sieht die Behörde ebenfalls „eine besondere Problemregion“, ordnet das Landratsamt den dreijährigen Einsatz solcher Geräte an.
Laut Sonja Stäger von der Unteren Jagdbehörde wurden im Landkreis im vergangenen Jahr 930 Wildschweine geschossen. Nachtsichtgeräte mit Infrarottechnik kosten 4000 Euro, dürfen ihr zufolge aber nur mit behördlicher Anordnung“und nur bei der Jagd auf Schwarzwild aufs Zielfernrohr montiert werden.
Der mittlerweile für ganz Schwaben zuständige Arge-Sprecher Alois Hartmann aus Herbisried meinte: „Es gibt auch im Unterallgäu Reviere, in denen sich der Einsatz von solchen Geräten lohnen würde.“Laut Hartmann sind 68 der etwa 140 Jagdgenossenschaften in der Arge zusammengeschlossen. Das sei „ganz wichtig, um den Naturschutzverbänden Paroli bieten zu können“. Derzeit steigen die Abschusszahlen des Schwarzwildes ständig an, eine Stabilisierung sei nicht erkennbar.
Die Gründe hierfür seien vielfältig: Das Betretungsrecht der freien Natur und das Verbot, zwischen Georgi (23. April) und Martini (11. November) nicht über die Wiesen und Äcker zu laufen, werde vielfach ignoriert. Der Freizeitdruck nehme ständig zu, die Jäger hätten weniger Zeit und damit werde das gesamte Jagdumfeld zunehmend schwieriger. In dieser Situation sei es den Jagdgenossenschaften allerdings möglich, „gewerblich organisierte Veranstaltungen in der freien Natur“wie beispielsweise Schneeschuhwanderungen im Revier zu verbieten. Jagd müsse „so gestaltet werden, dass keine Zäune nötig sind“. Hartmann plädierte für die konsequente Nutzung des Wildtierportals, das aktuell und großflächig geführt werden müsse. Sehr interessant sei die „Eigenbewirtschaftung; das Ergebnis sieht man am Wald“. Bei Interesse werde die Arge hierfür eine Schulung organisieren.