Mehr Geld für die Ost Rentner
Sie müssen aber auch Einbußen hinnehmen
Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) hat zwei weitere Rentenprojekte auf den Weg gebracht. Das Kabinett verabschiedete ihre Gesetzentwürfe für eine Angleichung der Renten in Ost und West sowie eine höhere Erwerbsminderungsrente für Menschen, die zum Beispiel aufgrund eines Unfalls nicht mehr voll arbeiten können.
Die Renten in Ost- und Westdeutschland sollen bis zum 1. Januar 2025 vollständig angeglichen werden. Die Anhebung auf Westniveau soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Parallel soll die höhere Bewertung der tatsächlichen Löhne für die Rentenberechnung im Osten gesenkt werden. Für künftige Rentnergenerationen im Osten bedeutet das einen Einnahmeverlust.
Die jährlichen Kosten für die Angleichung sollen bis zu maximal 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2025 betragen. Sie werden sowohl aus Beitragsals auch aus Steuermitteln finanziert. Dazu wird der Bundeszuschuss für die Rente erhöht – schrittweise auf bis zu zwei Milliarden Euro ab 2025.
Aus Sicht von Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (CDU) erfolgt die Rentenangleichung „später als im Koalitionsvertrag ursprünglich vereinbart“. Das Abschmelzen der Höherwertung erfolge zu abrupt, was spätere Rentenbezieher im Osten benachteilige. Grundsätzlich begrüße er die Gesetzesinitiative aber. Nahles räumte ein, dass Ost-Arbeitnehmer nach der Angleichung künftig bei der Bewertung ihrer Renten benachteiligt würden. Das sei aber ein Problem des unterschiedlichen Lohnniveaus in Ost und West.
Nach dem Gesetzentwurf zur Erwerbsminderungsrente sollen nur jene Menschen bessergestellt werden, die ab dem 1. Januar 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente gehen. Derzeit werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr weiter gearbeitet. Diese sogenannte Zurechnungszeit soll für künftige Erwerbsminderungsrentner bis 2024 stufenweise um drei auf 65 Jahre verlängert werden. Die Anpassung koste 1,5 Milliarden Euro, sagte Nahles. Sie bedauerte, dass nach der üblichen Rentensystematik die Anhebung der Erwerbsminderungsrente nicht auch für jene 1,8 Millionen Betroffenen gilt, die schon in Rente sind. Gerade bei diesen Menschen sei das Risiko von Altersarmut besonders hoch.