Wohl kaum!
Zum Leserbrief „Sinnvoller Vorschlag“in der MZ vom 13. Februar „Bezugnehmend auf o.a. Leserbrief sei angemerkt:
1. Der Einsatz von Nachtzielgeräten wird keineswegs vom bayerischen Landtag, sondern bestenfalls von einem kleinen, der Landwirtschaft eng verbundenen Teil, gefordert und befürwortet.
2. Dass im Jagdjahr 2015/16 im Landkreis Unterallgäu 954 Stück Schwarzwild erlegt wurden, belegt eindrucksvoll das Engagement, das Können und die Bereitschaft zur Mithilfe der Unterallgäuer Jäger. Wenn man zugrunde legt, dass pro erlegtem Wildschwein eine Ansitzdauer von ca. 20 Stunden gerechnet werden muss, wird schnell klar, dass (auch mit Nachtzielgerät) nicht mehr zu leisten ist.
3. Wieder einmal denkt man nur an die Bekämpfung der Symptome, aber nicht an die Ursachen für die Zunahme des Schwarzwildbestands. Diese sind in der Land- und Forstwirtschaft zu suchen: Der naturnahe Waldumbau bietet nicht nur durchgängig Einstand, sondern durch den vermehrten Anbau von masttragenden Laubbäumen auch Äsung und Fraß in Hülle und Fülle. Dazu kommt ein stetig zunehmender Maisanbau, fehlende Bejagungsschneisen und eine wachsende Behinderung der Jagd durch Nebenerwerbslandwirtschaft bis tief in die Nacht und durch ungezügelte Freizeitnutzung der Natur.
4. Zum Thema Schweiz sei gesagt: Dort wird die Jagd durch die Kantone selbst geregelt, und so ist z.B. im Kanton Aargau der Einsatz von Nachtzielgeräten schon lange (aber nur noch bis Ende 2018) erlaubt, ohne jedoch eine spürbare Verbesserung bei der Wildschadenssituation erreicht zu haben. Andererseits herrscht im Kanton Genf seit über 20 Jahren absolutes Jagdverbot, d.h. dass der Abschuss dort von 12 bezahlten Wildhütern erfüllt wird, welche den Kanton jährlich ca. 12 Mio. € kosten. Seit 2002 beantragen besonders Landwirte dort die Rückkehr zur früheren Jagdpraxis.“
Wolfgang Dreher, 2. Vorsitzender der Kreisgruppe Mindelheim im BJV