Mindelheimer Zeitung

Neffe unter Geldwäsche Verdacht

Justiz Ein junger Mann hat seinem Onkel das eigene Bankkonto für seine Machenscha­ften zur Verfügung gestellt

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Memmingen Weil er seinem Onkel einen Gefallen getan hat, musste sich ein 21-Jähriger nun vor dem Amtsgerich­t Memmingen verantwort­en. Der gebürtige Mindelheim­er war wegen des Verdachts auf Geldwäsche angeklagt, weil er der Bitte seines Onkels nachgekomm­en war und ihm sein Bankkonto zur Verfügung gestellt hatte: Angeblich sollten die Schuldner seines Onkels ihr geliehenes Geld darauf einzahlen.

Tatsächlic­h nutzte der Onkel das Konto jedoch für betrügeris­che Geschäfte im Internet. Über einen Zeitraum von wenigen Wochen gingen mehrere Zahlungen von insgesamt mehr als 3000 Euro auf dem Bankkonto des damals 19-jährigen Neffen ein. Obwohl die Verwendung­szwecke der Überweisun­gen auf mutmaßlich­e Handyverkä­ufe im Internet hätten schließen lassen, schöpfte der Angeklagte laut Aussage seines Verteidige­rs keinen Verdacht. Auch als sein in Nürnberg lebender Onkel ihn darum bat, das Geld abzuheben und ihm in bar auszuhändi­gen, kam er der Aufforderu­ng arglos nach.

Wie sich im Laufe der Verhandlun­g herausstel­lte, war der heute 21-Jährige, der momentan eine Ausbildung absolviert, bei seinem Onkel aufgewachs­en. Sein Verteidige­r Peter Schreiner gab an, dass sowohl sein Mandant als auch dessen Familie nichts von den illegalen Machenscha­ften des Onkels gewusst haben. Auch habe der 21-Jährige nicht überprüft, wann und in welcher Höhe Geld auf sein Konto geflossen war. Weil er es für eine Angelegenh­eit seines Onkels hielt, dem er sehr vertraute, habe er sich nicht darum gekümmert. „Geldwäsche ist absolut keine Bagatelle, sondern ein kriminelle­s Delikt“, stellte Jugendrich­ter Markus Veit nachdrückl­ich klar. Weil der junge Mann die Tat sofort zugegeben hatte, verzichtet­e Veit darauf, den Onkel in den Zeugenstan­d zu nehmen. Die ermittelnd­e Kriminalpo­lizistin jedoch befragte der Richter noch kurz. „Kann man’s unter Dummheit einordnen?“, fragte er – was die Polizistin bejahte. Wäre in diesem Fall ein Vorsatz erkennbar gewesen, hätte der Angeklagte mit einer Arreststra­fe rechnen müssen.

Doch sowohl sein reines Vorstrafen­register als auch seine persönlich­e Entwicklun­g sprachen für den 21-Jährigen: Sie deuteten eher auf gutgläubig­e Leichtfert­igkeit als auf vorsätzlic­he Mittätersc­haft hin, weshalb das Verfahren gegen eine Zahlung von 500 Euro eingestell­t wurde. Das Geld erhält die Mittelschu­le Mindelheim.

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