Neffe unter Geldwäsche Verdacht
Justiz Ein junger Mann hat seinem Onkel das eigene Bankkonto für seine Machenschaften zur Verfügung gestellt
Memmingen Weil er seinem Onkel einen Gefallen getan hat, musste sich ein 21-Jähriger nun vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Der gebürtige Mindelheimer war wegen des Verdachts auf Geldwäsche angeklagt, weil er der Bitte seines Onkels nachgekommen war und ihm sein Bankkonto zur Verfügung gestellt hatte: Angeblich sollten die Schuldner seines Onkels ihr geliehenes Geld darauf einzahlen.
Tatsächlich nutzte der Onkel das Konto jedoch für betrügerische Geschäfte im Internet. Über einen Zeitraum von wenigen Wochen gingen mehrere Zahlungen von insgesamt mehr als 3000 Euro auf dem Bankkonto des damals 19-jährigen Neffen ein. Obwohl die Verwendungszwecke der Überweisungen auf mutmaßliche Handyverkäufe im Internet hätten schließen lassen, schöpfte der Angeklagte laut Aussage seines Verteidigers keinen Verdacht. Auch als sein in Nürnberg lebender Onkel ihn darum bat, das Geld abzuheben und ihm in bar auszuhändigen, kam er der Aufforderung arglos nach.
Wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellte, war der heute 21-Jährige, der momentan eine Ausbildung absolviert, bei seinem Onkel aufgewachsen. Sein Verteidiger Peter Schreiner gab an, dass sowohl sein Mandant als auch dessen Familie nichts von den illegalen Machenschaften des Onkels gewusst haben. Auch habe der 21-Jährige nicht überprüft, wann und in welcher Höhe Geld auf sein Konto geflossen war. Weil er es für eine Angelegenheit seines Onkels hielt, dem er sehr vertraute, habe er sich nicht darum gekümmert. „Geldwäsche ist absolut keine Bagatelle, sondern ein kriminelles Delikt“, stellte Jugendrichter Markus Veit nachdrücklich klar. Weil der junge Mann die Tat sofort zugegeben hatte, verzichtete Veit darauf, den Onkel in den Zeugenstand zu nehmen. Die ermittelnde Kriminalpolizistin jedoch befragte der Richter noch kurz. „Kann man’s unter Dummheit einordnen?“, fragte er – was die Polizistin bejahte. Wäre in diesem Fall ein Vorsatz erkennbar gewesen, hätte der Angeklagte mit einer Arreststrafe rechnen müssen.
Doch sowohl sein reines Vorstrafenregister als auch seine persönliche Entwicklung sprachen für den 21-Jährigen: Sie deuteten eher auf gutgläubige Leichtfertigkeit als auf vorsätzliche Mittäterschaft hin, weshalb das Verfahren gegen eine Zahlung von 500 Euro eingestellt wurde. Das Geld erhält die Mittelschule Mindelheim.