Mancher bekommt keinen Cent Ruhestandsgehalt
und Oberbayern zuständig ist, eingehen. Dass derzeit offenbar gleich in mehreren Rathäusern die Ermittler ein- und ausgehen, sei wohl Zufall.
Neu ist die Erkenntnis, dass Bürgermeister hin und wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommen, allerdings nicht. Ein Blick auf einige Fälle in der Region aus der jüngsten Vergangenheit belegt das.
Beleidigung und Schwarzarbeit Erst beschäftigte er im Rathaus einen Rentner „schwarz“, dann beleidigte er noch eine ermittelnde Staatsanwältin weit unter der Gürtellinie – der Bürgermeister von Aystetten (Landkreis Augsburg), Peter Wendel, hat seit dem Jahr 2011 mächtig Ärger mit der Justiz. Zweimal wurde er rechtskräftig verurteilt, insgesamt musste er Geldstrafen in Höhe von 20 000 Euro bezahlen und gilt seither als vorbestraft. Diese Woche fiel am Verwaltungsgericht in München das Urteil im Disziplinarverfahren gegen den immer noch amtierenden Bürgermeister: 30 Monate lang wird ihm ein Zehntel seiner Bezüge gekürzt.
Zinslose Großzügigkeit Deutlich tiefer in die Tasche greifen muss möglicherweise der einstige Bürgermeister von Affing (Landkreis Aichach-Friedberg), Rudi Fuchs. Wie die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München vergangene Woche entschied, wird dem langjährigen Rathauschef das komplette Ruhestandsgehalt aberkannt. Er hatte jahrelang und eigenmächtig Firmen in seiner Gemeinde genehmigt, Gewerbesteuern in Raten zu zahlen. Weil er dafür keine Zinsen verlangte, gingen der Gemeinde mehr als 300 000 Euro durch die Lappen. Obwohl die Firmen das Geld nachträglich bezahlt hatten, war Fuchs 2014 wegen Untreue und Beleidigung von Gemeinderäten und Mitarbeitern der Verwaltung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße verdonnert worden.
Heimliche Kredite Kaum war Josef Schäch im Jahr 2008 in Pfaffenhofen an der Ilm zum Landrat gewählt, wurden ihm fragwürdige Geldgeschäfte in seiner Zeit als Bürgermeister von Wolnzach zum Verhängnis. Er hatte ohne Wissen des Gemeinderats Kassenkredite aufgenommen, die die zulässige Drei-MillionenGrenze