Werksverkauf ja, aber ...
Baugebiet Nur unter Auflagen will das die Stadt erlauben. Das geht manchen im Stadtrat noch nicht weit genug
Mindelheim Ein Werksverkauf von Schuhen der Firma Gabor im erweiterten Logistikzentrum des Rosenheimer Unternehmens im Mindelheimer Gewerbegebiet wird immer wahrscheinlicher. Der Stadtrat befasste sich auf seiner jüngsten Sitzung eingehend mit dem geänderten Bebauungsplan für das Gebiet Allgäuer Straße, Industriestraße, Bahnlinie. Demnach soll ein Verkauf unter Auflagen auf einer Fläche von bis zu 300 Quadratmetern möglich sein.
Georg Pfeifer (SPD) machte freilich seinem Unmut Luft. An der Allgäuer Straße ist über Jahre großflächiger Einzelhandel entstanden, der die Betriebe in der Innenstadt geschwächt habe. „Es stört mich ungemein, dass nun auch Dienstleistungsgewerbe im Gewerbegebiet möglich ist“. 17 Stadträte stimmten am Ende für den neuen Bebauungsplan, sechs waren dagegen, vor allem von SPD, Grünen und BG. Schon vor einem Jahr hatte es ein ähnliches Abstimmungsergebnis im Stadtrat gegeben.
Bürgermeister Stephan Winter hielt Pfeifer entgegen, schon vor einem Jahr sei die Diskussion zu dem Thema äußerst intensiv geführt worden. Er appellierte, die Regelung, die „damals unter Abwägung aller Aspekte“gefunden worden war, zu akzeptieren. Winter sieht eine spürbare Verbesserung für die Innenstadt. Begründung: Wer in einen Werksverkauf einsteigen will, müsse den Nachweis erbringen, dass dieser nicht innenstadtschädlich ist.
Im konkreten Fall müsste die Firma Gabor also ein Gutachten erstellen lassen, aus dem hervorgeht, dass ihr Werksverkauf der Mindelheimer Innenstadt nicht weh tut. Sollte der Stadtrat am Ergebnis des Gutachtens zweifeln, könne er ein eigenes in Auftrag geben und die Ergebnisse nachprüfen lassen. Gefälligkeitsgutachten seien nicht möglich. Es werde eine fachliche Begutachtung erstellt, wie die Abschöpfungsquoten durch den Werksverkauf ausfallen.
Der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt Mathias Reitberger erläuterte, dass ein Werksverkauf unter dem Vorbehalt steht, dass durch das Ladengeschäft eine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche der Stadt Mindelheim ausgeschlossen ist. Wörtlich sagte er: „Man tut sich schwer, wenn man tricksen will“.