Mindelheimer Zeitung

„Alarm für Cobra 11“im Allgäu

Ferrarifah­rer aus München muss wegen Kennzeiche­nmissbrauc­hs Strafe zahlen

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Kaufbeuren Vor Gericht endete die Spritztour mit seinem Ferrari für einen 43-Jährigen aus München. Vor drei Jahren hatte sich der Wagenlenke­r im Allgäu mit einem anderen Auto angelegt und wurde von diesem dann verfolgt. Es war ausgerechn­et eine Zivilstrei­fe der Polizei, die eine Geschwindi­gkeitsmess­ung durchführt­e. Als der Ferrari schließlic­h am B12-Verteilerk­reisel in Kaufbeuren angehalten wurde, stellte der Polizeibea­mte fest, dass das vordere Kennzeiche­n nur im Innenraum des Fahrzeugs an der Frontschei­be lag. Deshalb musste sich der 43-Jährige, der ursprüngli­ch aus Wien stammt, nun wegen Kennzeiche­nmissbrauc­hs vor dem Amtsgerich­t Kaufbeuren verantwort­en. Persönlich erscheinen konnte er allerdings aufgrund einer Verletzung am Knie nicht. Er wurde von seinem Rechtsanwa­lt Wolfgang Hammerla vertreten.

Dieser erklärte, dass der Vorfall ein allgemeine­s Problem von Ferraribes­itzern sei. „Mein Mandant war nicht der Fahrer und hat keinen Kennzeiche­nmissbrauc­h begangen, da er das Kennzeiche­n nicht vorsätzlic­h entfernt hat“, sagte Hammerla. Bei Ferraris könne das Kennzeiche­n öfter mal abfallen und dann lege man es vorübergeh­end sichtbar an die Frontschei­be.

Die Frage, ob der Münchner zur Tatzeit am Steuer saß, war für den Richter geklärt, da er auf dem Video, das die Polizeikam­era aufgezeich­net hatte, ganz klar eine männliche Person am Steuer sah. Der Richter stellte die Frage in den Raum, wer seinen Ferrari an andere verleihen würde und überließ die Entscheidu­ng über eine Einstellun­g des Verfahrens der Staatsanwa­ltschaft.

Diese stimmte einer Einstellun­g gegen die Zahlung einer Geldauflag­e von 3000 Euro bis zum 10. September zu. Nach der Verhandlun­g scherzte Rechtsanwa­lt Hammerla: „Die ganze Sache erinnert doch an eine Folge der Serie Alarm für Cobra 11 im Allgäu.“

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