Ü wie Überhangmandat
Das lange Wort „Überhangmandat“klingt, als sei etwas übrig. Das ist auch schon die richtige Spur. Es geht dabei um die Bundestagswahl in Deutschland. Eigentlich ist geplant, dass im Bundestag 598 Abgeordnete sitzen. Tatsächlich sind es aber derzeit 32 mehr. Das liegt an den Überhangmandaten.
Bei der Bundestagswahl dürfen die Wähler auf den Wahlzetteln zwei Kreuze machen. Man spricht auch von der Erststimme und der Zweitstimme. Für Politiker gibt es also zwei Wege, in den Bundestag gewählt zu werden.
Manchmal gibt es mehr Sitze
Bei der ersten Stimme geht es um die Sieger in jedem Wahlkreis. Die zweite Stimme regelt, wie die Sitze im Bundestag auf die Parteien verteilt werden. Wer in seinem Wahlkreis die Mehrheit gewinnt, hat einen Platz im Bundestag sicher.
Der Überhang entsteht, wenn eine Partei bei der ersten Stimme deutlich stärker abschneidet als bei der zweiten. Ein Beispiel: Stell dir vor, Partei A gewinnt in 25 Wahlkreisen die Mehrheit. Sie bekommt also mindestens 25 Sitze im Bundestag. Bei den Zweitstimmen hat die Partei aber nicht so gut abgeschnitten. Danach würden ihr nur 20 Sitze zustehen – also fünf weniger. Trotzdem schickt die Partei 25 Politiker ins Parlament.
Die fünf Sitze mehr sind dann ihre Überhangmandate. Damit die anderen Parteien dadurch keinen Nachteil haben, werden die zusätzlichen Sitze ausgeglichen. Je nachdem, wie viele Stimmen sie haben, bekommen also auch die anderen Parteien mehr Sitze. (dpa)