Geliebt und getötet
Vor dem Landgericht Ingolstadt muss sich ein 32-Jähriger wegen Totschlags verantworten. Er soll seine Frau im Streit erstickt haben
Ingolstadt Am Nachmittag des 2. Januar 2017 steht ein Mann vor der Polizeiinspektion Beilngries. Er will mit jemandem reden. Man lässt ihn durch die Schleuse. Er sagt den Beamten: Daheim liegt meine Ehefrau und blutet.
Die 48-Jährige ist zu diesem Zeitpunkt vermutlich schon tot. Als der Notarzt sie gegen 16 Uhr in ihrem Haus in Denkendorf (Kreis Eichstätt) findet, kann er nichts mehr für sie tun. Die Reanimationsversuche sind vergeblich. Die Frau war letztlich erstickt. Ihr 32-jähriger Mann wird festgenommen.
Seit gestern muss sich der Deutsch-Algerier am Ingolstädter Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor. Er soll in einem schnell eskalierenden Streit seine Frau im Badezimmer mehrfach wuchtig mit einem Keramikbecher und einer Glasflasche auf den Kopf geschlagen und sie danach mit einem T-Shirt erstickt haben. Warum? Aus Eifersucht? Auslöser für die Auseinandersetzung sei eine verfängliche Chatnachricht von einem anderen Mann gewesen. Ein Gutenachtgruß mit Küsschen-Emoji. Er habe sie zur Rede gestellt, sie habe ihn geschlagen, angekündigt, ihn zu verlassen. Es sei immer heftiger geworden und letztlich, als er nach den Schlägen mit dem T-Shirt gegen ihr Gesicht drückte, habe er ihren Tod billigend in Kauf genommen. So heißt es in der Anklageschrift.
Der Mann gestand zum Prozessauftakt vor dem Schwurgericht gestern teilweise. Sein Anwalt Klaus Wittmann gab eine lange Verteidigererklärung ab und rekonstruierte, was aus Sicht seines Mandanten vorgefallen war: Man habe einen Wochenendausflug nach Straßburg geplant gehabt. Sie hätten schon Richtung Frankreich aufbrechen wollen und er habe im Tablet noch kurz geschaut, ob mit dem gebuchten Hotelzimmer alles in Ordnung sei. Dabei habe er die Chatnachricht entdeckt.
Sein Mandant leugne nicht die Schläge auf den Kopf. Die Auseinandersetzung sei jedoch „hochdynamisch“verlaufen, sagte der Verteidiger. Der Angeklagte habe nicht gewollt, dass der kleine Sohn im Erdgeschoss etwas mitbekomme. Als sie ihn jedoch immer weiter beleidigt und geschlagen habe, habe er sie fixiert, umarmt, den Mund zugehalten. Sie soll ihn gebissen haben. Also habe er, quasi zum Schutz, das Shirt dazu genommen. Er habe sie beruhigen wollen und nicht erkannt, dass sie keine Luft mehr bekomme. Ihren Tod habe er keinesfalls gewollt.
Die Frau sei dominant, auch immer wieder hysterisch, die Ehe zuletzt schwierig gewesen. Aber er habe sie bewundert und sie hätten sich geliebt.
Während sein Anwalt spricht, sitzt der schlanke Mann mit weißem Hemd auf der Anklagebank und weint. Das Strafmaß für Totschlag beginnt bei fünf Jahren.
Eine „hochdynamische“Auseinandersetzung“