Gericht kippt Mietpreisbremse
München Die bayerische Mietpreisbremse ist ungültig – zumindest für die Zeit von Sommer 2015 bis Juli 2017. Das hat das Münchner Landgericht entschieden. Gilt in einer Stadt die Mietpreisbremse, dürfen die Preise bei Wiedervermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zwei Mieter aus München hatten deswegen versucht, von ihrer Vermieterin Auskunft über die Miete ihrer Vorgänger einzuklagen. Vor dem Amtsgericht waren sie gescheitert, weil das Gericht die Mietpreisbremse für unrechtmäßig hielt. Dieses Urteil ist nun vom Landgericht bestätigt worden. In Bayern gilt die Mietpreisbremse in 138 Gemeinden. Es sei aber nicht nachvollziehbar gewesen, warum sie dort gilt, urteilte das Gericht. Die Staatsregierung hat die Mietpreisbremsenverordnung im Juli überarbeitet und eine „ergänzende Begründung“nachgelegt. Ob diese wirksam ist, hat das Gericht nicht entschieden.