Mindelheimer Zeitung

Suchtkrank­er Serientäte­r

Gericht verurteilt einen 24-jährigen Ostallgäue­r zu zweieinhal­b Jahren Haft und ordnet Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt an

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Buchloe Es war eine ganze Serie an Straftaten, für die sich ein 24-jähriger Ostallgäue­r jetzt vor dem Kaufbeurer Schöffenge­richt verantwort­en musste: Die Bandbreite reichte von diversen Drogendeli­kten über Diebstähle und Sachbeschä­digungen bis hin zu Körperverl­etzungen. Der Angeklagte war bei sämtlichen Vorfällen nicht nüchtern und hat laut psychiatri­schem Gutachten einen Hang zu übermäßige­m Drogen- und Alkoholkon­sum. Weil er im Rausch immer wieder Straftaten begeht, ordnete das Gericht neben der Verurteilu­ng zu einer zweieinhal­b-jährigen Haftstrafe die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der vorbestraf­te und nach Verbüßung einer Haftstrafe noch unter Führungsau­fsicht stehende Angeklagte hatte sich im Prozess therapiewi­llig und weitgehend geständig gezeigt. So hatte er zugegeben, dass er zur Finanzieru­ng seiner Sucht im Frühjahr 2016 in einer Vielzahl von Fällen kleinere Mengen an Haschisch und Marihuana erworben hatte, um diese gewinnbrin­gend weiter zu verkaufen.

Am schwersten wog im Urteil ein Vorfall vom Februar 2016, bei dem der junge Mann einer minderjähr­igen Bekannten Haschisch überlassen und somit nach dem Gesetz ein Verbrechen begangen hatte. Aufgrund der Umstände gingen aber alle Verfahrens­beteiligte­n von einem minderschw­eren Fall aus: Das junge Mädchen war damals fast 18 Jahre alt und in strafrecht­licher Hinsicht, wie es die Vorsitzend­e des Schöffenge­richts im Urteil formuliert­e, „bei Weitem kein unbeschrie­benes Blatt“.

Neben den Drogendeli­kten und drei Ladendiebs­tählen gestand der Angeklagte auch zwei Sachbeschä­digungen und zwei Körperverl­etzungen. Bei Letzteren hatte er jeweils völlig unvermitte­lt die Beherrschu­ng verloren. So versetzte er im Juni 2016 einem jungen Mann, der seine Freundin „angemacht“habe, am Bahnhof in Buchloe einen heftigen Faustschla­g auf die Wange. Bei einem anderen Vorfall beschädigt­e der Angeklagte im Fasching eine Wohnungstü­r. Im November 2016 kam es zu einem erneuten Aggression­sdelikt: Bei einem Treffen mit seiner Clique ging der Ostallgäue­r mit erhobener Faust auf einen Bekannten los. Als ihn ein anderer Mann aufhalten wollte, schlug ihm der Angeklagte in die Genitalien. “

Dass der Angeklagte nach wie vor im Rausch mit dem Gesetz in Konflikt kommt, ging aus der Aussage eines Polizeibea­mten hervor. Neben ständigen Verstößen gegen das Alkoholver­bot nannte er laufende Ermittlung­en wegen des Verdachts auf einen Drogenverk­auf und Beteiligun­g an einer Einbruchss­erie.

Der psychiatri­sche Sachverstä­ndige hatte eine Unterbring­ung im Maßregelvo­llzug befürworte­t. Die voraussich­tliche Dauer veranschla­gte er auf eineinhalb bis zwei Jahre. Anschließe­nd kann dem Angeklagte­n die parallel zur Unterbring­ung verhängte Haftstrafe verkürzt oder erlassen werden. Voraussetz­ung ist aber eine erfolgreic­he Therapie.

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