Suchtkranker Serientäter
Gericht verurteilt einen 24-jährigen Ostallgäuer zu zweieinhalb Jahren Haft und ordnet Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an
Buchloe Es war eine ganze Serie an Straftaten, für die sich ein 24-jähriger Ostallgäuer jetzt vor dem Kaufbeurer Schöffengericht verantworten musste: Die Bandbreite reichte von diversen Drogendelikten über Diebstähle und Sachbeschädigungen bis hin zu Körperverletzungen. Der Angeklagte war bei sämtlichen Vorfällen nicht nüchtern und hat laut psychiatrischem Gutachten einen Hang zu übermäßigem Drogen- und Alkoholkonsum. Weil er im Rausch immer wieder Straftaten begeht, ordnete das Gericht neben der Verurteilung zu einer zweieinhalb-jährigen Haftstrafe die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der vorbestrafte und nach Verbüßung einer Haftstrafe noch unter Führungsaufsicht stehende Angeklagte hatte sich im Prozess therapiewillig und weitgehend geständig gezeigt. So hatte er zugegeben, dass er zur Finanzierung seiner Sucht im Frühjahr 2016 in einer Vielzahl von Fällen kleinere Mengen an Haschisch und Marihuana erworben hatte, um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen.
Am schwersten wog im Urteil ein Vorfall vom Februar 2016, bei dem der junge Mann einer minderjährigen Bekannten Haschisch überlassen und somit nach dem Gesetz ein Verbrechen begangen hatte. Aufgrund der Umstände gingen aber alle Verfahrensbeteiligten von einem minderschweren Fall aus: Das junge Mädchen war damals fast 18 Jahre alt und in strafrechtlicher Hinsicht, wie es die Vorsitzende des Schöffengerichts im Urteil formulierte, „bei Weitem kein unbeschriebenes Blatt“.
Neben den Drogendelikten und drei Ladendiebstählen gestand der Angeklagte auch zwei Sachbeschädigungen und zwei Körperverletzungen. Bei Letzteren hatte er jeweils völlig unvermittelt die Beherrschung verloren. So versetzte er im Juni 2016 einem jungen Mann, der seine Freundin „angemacht“habe, am Bahnhof in Buchloe einen heftigen Faustschlag auf die Wange. Bei einem anderen Vorfall beschädigte der Angeklagte im Fasching eine Wohnungstür. Im November 2016 kam es zu einem erneuten Aggressionsdelikt: Bei einem Treffen mit seiner Clique ging der Ostallgäuer mit erhobener Faust auf einen Bekannten los. Als ihn ein anderer Mann aufhalten wollte, schlug ihm der Angeklagte in die Genitalien. “
Dass der Angeklagte nach wie vor im Rausch mit dem Gesetz in Konflikt kommt, ging aus der Aussage eines Polizeibeamten hervor. Neben ständigen Verstößen gegen das Alkoholverbot nannte er laufende Ermittlungen wegen des Verdachts auf einen Drogenverkauf und Beteiligung an einer Einbruchsserie.
Der psychiatrische Sachverständige hatte eine Unterbringung im Maßregelvollzug befürwortet. Die voraussichtliche Dauer veranschlagte er auf eineinhalb bis zwei Jahre. Anschließend kann dem Angeklagten die parallel zur Unterbringung verhängte Haftstrafe verkürzt oder erlassen werden. Voraussetzung ist aber eine erfolgreiche Therapie.