Mindelheimer Zeitung

Suche nach Lösungen

Es geht um den weiteren Betrieb des Tierheims

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Kaufbeuren/Bad Wörishofen Vertreter des Tierschutz­vereins Kaufbeuren und des Veterinära­mtes werden sich am heutigen Dienstag nicht vor dem Verwaltung­sgericht in Augsburg streiten. Vereinsvor­sitzender Stefan Mitscherli­ng hat eine Klage gegen den Freistaat zurückgezo­gen, womit der Gerichtste­rmin entfällt. Die Klage richtete sich wie berichtet gegen einen Bescheid des Landratsam­tes Ostallgäu, das dem Tierheim in Beckstette­n den Betrieb untersagt. Das Tierheim ist auch für weite Teile des Unterallgä­us zuständig.

Ende 2016 hatte der Verein die Genehmigun­g des Tierheimbe­triebs nach Personalwe­chseln neu beantragt. Dabei müssen dem Veterinära­mt Personen benannt werden, die sachkundig sind, etwa Tierpflege­r. Allerdings waren diese Fachleute nicht mehr im Tierheim beschäftig­t, als die Behörde das Verfahren abschließe­n wollte. Deshalb erließ das zuständige Landratsam­t im September 2017 einen Bescheid, wonach die Anträge abgelehnt sind, der Betrieb also untersagt wird. Die Vollstreck­ung wurde jedoch ausgesetzt.

Zwischenze­itlich hat der Verein erneut einen Genehmigun­gsantrag gestellt.

Darin werden laut Mitscherli­ng abermals sachkundig­e Personen benannt und Nachweise vorgelegt. Er geht davon aus, dass die Betriebsge­nehmigung nun erteilt werden kann. Die Klage sei zurückgeno­mmen worden, da deren Grundlage mit dem neuen Antrag entfallen sei, sagt Mitscherli­ng.

Die Rolle rückwärts hat nun aber zur Folge, dass der alte Bescheid des Landratsam­tes auf Betriebsun­tersagung Bestand hat, teilt Behördensp­recher Rainer Kunzmann mit. „Es ist aber keine Gefahr im Verzug“, sagt er. „Der Betrieb kann auch die nächste Zeit weiterlauf­en.“Das Veterinära­mt werde sich nun mit dem Verein in Verbindung setzen, um eine Lösung für das Problem zu suchen.

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