Suche nach Lösungen
Es geht um den weiteren Betrieb des Tierheims
Kaufbeuren/Bad Wörishofen Vertreter des Tierschutzvereins Kaufbeuren und des Veterinäramtes werden sich am heutigen Dienstag nicht vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg streiten. Vereinsvorsitzender Stefan Mitscherling hat eine Klage gegen den Freistaat zurückgezogen, womit der Gerichtstermin entfällt. Die Klage richtete sich wie berichtet gegen einen Bescheid des Landratsamtes Ostallgäu, das dem Tierheim in Beckstetten den Betrieb untersagt. Das Tierheim ist auch für weite Teile des Unterallgäus zuständig.
Ende 2016 hatte der Verein die Genehmigung des Tierheimbetriebs nach Personalwechseln neu beantragt. Dabei müssen dem Veterinäramt Personen benannt werden, die sachkundig sind, etwa Tierpfleger. Allerdings waren diese Fachleute nicht mehr im Tierheim beschäftigt, als die Behörde das Verfahren abschließen wollte. Deshalb erließ das zuständige Landratsamt im September 2017 einen Bescheid, wonach die Anträge abgelehnt sind, der Betrieb also untersagt wird. Die Vollstreckung wurde jedoch ausgesetzt.
Zwischenzeitlich hat der Verein erneut einen Genehmigungsantrag gestellt.
Darin werden laut Mitscherling abermals sachkundige Personen benannt und Nachweise vorgelegt. Er geht davon aus, dass die Betriebsgenehmigung nun erteilt werden kann. Die Klage sei zurückgenommen worden, da deren Grundlage mit dem neuen Antrag entfallen sei, sagt Mitscherling.
Die Rolle rückwärts hat nun aber zur Folge, dass der alte Bescheid des Landratsamtes auf Betriebsuntersagung Bestand hat, teilt Behördensprecher Rainer Kunzmann mit. „Es ist aber keine Gefahr im Verzug“, sagt er. „Der Betrieb kann auch die nächste Zeit weiterlaufen.“Das Veterinäramt werde sich nun mit dem Verein in Verbindung setzen, um eine Lösung für das Problem zu suchen.