Wenn die Familie versagt
Im Breisgau verkaufte eine Mutter ihren Sohn an Männer. In Schwabmünchen sperrten Eltern ihre fünf Kinder ein. Und jedes Mal stellte sich die Frage: Warum hat das Jugendamt nichts getan? Wenn das nur immer so einfach wäre
Die Kinder warfen Spielzeug aus dem Fenster Die Mitarbeiter klingeln an hunderten Türen
Augsburg Warum hat niemand etwas getan? Das ist die Frage, die man sich immer stellt, wenn so grausame Fälle ans Licht kommen wie der aus dem Breisgau in Baden-Württemberg: ein pädophiler Straftäter, eine Mutter, die ihren Sohn im Internet anbietet, Männer, die sich den Buben ein Wochenende lang „mieten“. Zwei Jahre ging das so – obwohl die Justiz, Gerichte und das Jugendamt die Familie kannten. Warum also, fragen sich viele. Und es hagelt Kritik – an der Arbeit der Justiz, am zuständigen Jugendamt, das nun von der Rechtsaufsicht überprüft wird. Der Neunjährige, das ist das Wichtigste, ist in Sicherheit, seine mutmaßlichen Peiniger sitzen in U-Haft.
Auch in der Region hat es Fälle gegeben, in denen Kinder Schlimmes erleben mussten. Und man sich unweigerlich fragt: Weshalb hat niemand vorher etwas getan? Wie bei diesem Fall in Schwabmünchen im Kreis Augsburg. Zwei Kinder stehen am Morgen des 10. April 2017 auf dem Sims des weit geöffneten Fensters. Vom ersten Stock aus werfen sie Spielsachen nach unten. Eine Nachbarin ruft die Polizei, ihr Mann klettert zusammen mit einer Polizistin nach oben. Was die beiden dort vorfinden, schockiert sie.
In dem Kinderzimmer stinkt es nach Kot, überall liegt Müll. Die wenigen Möbelstücke sind kaputt, die Matratzen von Urin durchnässt. Die beiden Kinder sind in einem völlig verwahrlosten Zustand, ihre verfilzten Haare voller Läuse. Die Polizistin und der Nachbar gehen durch das verdreckte Zimmer, die Schuhe kleben bei jedem Schritt auf den Boden. Die Tür zum Flur ist abgesperrt.
Die Helfer brechen sie auf, hören im Gang Stimmen, die aus einem anderen Zimmer kommen. Sie treten auch diese Tür ein, finden dahinter zwei weitere Kinder, unter anderem die älteste Tochter. Die Achtjährige führt die Polizistin zur nächsten verschlossenen Tür, dem Schlafzimmer der Eltern. Diese schlafen noch, mit im Bett liegt das jüngste Kind, nur wenige Monate alt. Die Geschwister werden ins Augsburger Klinikum gebracht, dort stellen die Ärzte fest, dass die drei Buben und zwei Mädchen in ihrer Entwicklung zurückgeblieben sind und eines der Kinder unter Angststörungen leidet.
Der Schwabmünchner Fall liegt in der Zuständigkeit des Jugendamts im Landkreis Augsburg. Carolin Vöst, Leiterin des Fachbereichs Sozialer Dienst, erinnert sich noch genau daran – auch, weil sie den Fall die ganze Zeit begleitet hat. Eine ihrer Kolleginnen hat gesehen, in welch verwahrlostem Zustand die Kinder waren, als man sie gefunden hat. „Das geht ihr nahe – bis heute“, sagt Vöst. Und dass man in ihrem Beruf nie abstumpfe. Dieselbe Sachbearbeiterin hatte die Familie schon im September 2016 nach einem Hinweis aufgesucht. „Damals gab es keine Anhaltspunkte, dass der Fall so einen Verlauf nimmt. Hätten wir den Haushalt in so einem Zustand vorgefunden, hätten wir natürlich sofort gehandelt.“
Man merkt der großen blonden Frau an, wie wichtig ihr ist, das einmal klarzustellen: dass der Alltag am Jugendamt nicht daraus besteht, Familien auseinanderzureißen – oder das eben nicht zu tun und im schlimmsten Fall die Schlagzeilen vom vermeintlichen Behördenversagen lesen zu müssen. 19 Mitarbeiter des Jugendamts arbeiten im Kinderschutz. Sie haben das Recht, Minderjährige aus einer Familie zu holen. In erster Linie aber sollen sie verhindern, dass es überhaupt so weit kommt. „Wir tun alles, was nötig ist, um keine Gefahrensituation entstehen zu lassen“erklärt Vöst. „Geschätzt 80 Prozent unserer Arbeit besteht aus Beratung der El- Nicht selten meldeten sich Familien freiwillig beim Jugendamt, weil sie Hilfe suchen.
Rund 400 Mal pro Jahr klingelt das Jugendamt an irgendeiner Haustür im Landkreis, um zu sehen, ob mit den Kindern alles in Ordnung ist. Im Idealfall finde die Hilfe innerhalb der Familie statt. „Wenn die Eltern zu belastet sind – zum Beispiel wegen einer psychischen Erkrankung – bieten wir für das Kind einen Platz in einer heilpädagogischen Tagesstätte an, manchmal auch im Heim“, sagt Vöst. Hineinlassen müssen die Eltern die Mitarbeiter, die zu zweit kommen, nicht. „Wir erleben oft, dass die Eltern Unterstützung bräuchten, aber nicht bereit dazu sind.“In diesen Fällen, gesteht Vöst, fahre man mit einem mulmigen Gefühl zurück ins Büro.
Zu solcher Untätigkeit verdammt sind die Mitarbeiter allerdings nur in Fällen, die „unter der Schwelle der Kindswohlgefährdung liegen“, wie es Jugendamtsleiterin Christine Hagen formuliert. Sobald sie ein Kind „in akuter Gefahr“sehen, greifen sie zum stärksten Mittel: Sie nehmen es mit – egal, ob die Eltern sich wehren, notfalls mit Polizei. Dann müssen die jahrelang ausgebildeten Sozialpädagogen binnen 24 Stunden das Familiengericht anrufen, das entscheidet, ob das Kind zu den Eltern zurückkehrt oder nicht.
In den vergangenen fünf Jahren mussten sich die deutschen Jugendämter immer öfter mit der Frage befassen, ob ein Kind in seiner Familie noch sicher ist. 2012 waren es 106 623 Fälle, in denen die Mitarbeiter zu Rat gezogen wurden, 2016 schon 30000 mehr. In 61 Prozent davon gab es Anzeichen, dass die Kinder gefährdet waren – meist wegen psychischer Probleme der Eltern oder körperlicher Gewalt. In etwa vier Prozent sahen die Experten Hinweise auf sexuellen Missbrauch. Dass sich die Fälle häufen, hängt nach Überzeugung vieler Stellen aber auch damit zusammen, dass Schulen, Kindergärten, Polizei und Ärzte sensibilisiert seien wie nie.
Im Fall im Breisgau gab es einen anonymen Hinweis, in Schwabmüntern.“ war es eine Nachbarin, die im April 2017 die Polizei verständigte – wenn auch aus Sorge, die Kinder könnten vom offenen Fenster aus in die Tiefe stürzen. Aber wann sind Eltern überfordert? Wann ist ein Kind in Gefahr? Und wann ist die Lage so gefährlich, dass man es aus der Familie holen muss? Dass es auf diese Fragen nicht die eine richtige Antwort gibt, macht die Arbeit des Jugendamts so schwierig. Natürlich haben die Ämter in ganz Deutschland ihren Leitfaden. Aber es gibt keine Liste mit Kriterien, die die Mitarbeiter abhaken.
Vor Ort sehen sich die Experten in der Wohnung um und versuchen, mit den Eltern zu reden, auch mit dem Kind – im Idealfall allein. Vöst sagt: „Man versucht, eine angenehme Atmosphäre für das Kind zu schaffen, kann zum Beispiel mit ihm in sein Zimmer gehen.“Zurück im Büro wird der Fall nachbesprochen. „Man muss in jedem Einzelfall alles abwägen“, sagt Vöst, „die Vorgeschichte der Familie, die akute Gefahr, das Handeln des Kindes, die Bereitschaft der Eltern zu kooperieren.“Manchmal finden die Mitarbeiter eine harmlose Situation vor, in der ein Hinweisgeber vom Geschrei der Nachbarkinder genervt ist. Manchmal entscheiden sie, das Kind aus der Familie zu holen. Das aber ist die Ausnahme: Bei rund 400 Hausbesuchen im Jahr 2017 haben die Mitarbeiter im Kreis Augsburg 16 Kinder in Obhut genommen.
„Problematisch wird es bei Fällen, wo die Situation unklar ist, die Kinder sich vielleicht nicht trauen, mit uns zu sprechen“, sagt Vöst. „Da kommen wir an unsere Grenzen.“Wie bei einem der jüngeren Fälle: Eine Erzieherin hatte zwei Kindern beim Spielen zugehört. Eines sprach von „Penis“, „Papa“und „spielen“. Sexualisierte Sprache bei Kindern – das kann ein Hinweis auf Missbrauch in der Familie sein. „Wir müssen sehen: Woher weiß das Kind so etwas? Wie erfolgversprechend ist ein Gespräch mit dem Kind und den Eltern?“Manchmal entscheide man sich, die Erzieherin die Situation erst einmal weiter beobchen achten zu lassen, sagt Vöst. „Wenn wirklich etwas im Argen liegt und wir zu früh mit Eltern reden, wird der Täter dem Kind sofort einen Maulkorb verpassen. Das Kind wird nie wieder etwas erzählen.“Jugendamtsleiterin Hagen erklärt es so: „Wenn Sie ein Kind aus einer Familie nehmen, das dann nicht mehr spricht, haben Sie vor Gericht keine Chance, es auf Dauer in Sicherheit zu bringen. Es wird nach Hause zurückgeschickt und Sie haben keinen Zugriff mehr auf die Familie.“
Familienministerin Katarina Barley hat nach dem Fall im Breisgau verpflichtende Fortbildungen für Familienrichter gefordert, um sie zu sensibilisieren. Auch Hagen macht sich seit Jahren dafür stark. Wie man ein traumatisiertes Kind befragt, lernt man im Jurastudium nicht. Das bayerische Justizministerium sieht jedoch keinen zusätzlichen Bedarf. Ein Sprecher verweist auf verpflichtende zehntägige Einführungstagungen für neue Familienrichter und mehrtägige, sehr gut angenommene Fortbildungsangebote, etwa zum Thema „Gesprächsführung und Kindesanhörung in familiengerichtlichen Verfahren“.
Letztlich entscheiden die Familiengerichte, ob das Kind zu den Eltern zurückkehrt. Im Schwabmünchner Fall war die Lage klar: Vier der Kinder leben inzwischen in Heimen, eines ist bei einer Pflegefamilie untergebracht. Die Eltern haben zugestimmt. Vor dem Augsburger Amtsgericht sagten sie aus, dass sie mit der Situation überfordert gewesen seien, dass ihnen irgendwann alles zu viel wurde. Sie vernachlässigten die Kinder, hielten die Wohnung nicht mehr sauber. Als ein Kinderbett kaputtging, kauften sie kein neues, angeblich aus Geldmangel. Der fünfjährige Sohn musste stattdessen auf einem alten, zerrissenen und von Urin durchtränkten Sessel schlafen. Und sie sperrten die Kinder ein. Die Älteste, 8, erzählte vor Gericht, wie sie versucht hatte, ihre hungrigen Geschwister mit Essen zu versorgen. Weil sie nichts anderes fand, schob sie trockene Nudeln durch das Schlüsselloch. Die Eltern wurden wegen Freiheitsberaubung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt.
Der Fall im Breisgau liegt anders, wiegt schwerer. Die Mutter soll den eigenen Sohn verkauft, ihn missbraucht und vergewaltigt haben lassen. Das Jugendamt hatte ihn einen Monat lang in Sicherheit gebracht, dann schickte ihn das Familiengericht zurück. Seit das öffentlich wurde, hört man immer wieder dieselbe Kritik vom Kinderschutzbund, von den Jugendämtern: Das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, festgelegt in Artikel 6 des Grundgesetzes, stehe über allem. Im November 2016 bestätigte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das Parallelen zum Breisgauer Fall aufweist: Es ging um eine Frau, die mit ihrem Kind zu ihrem Lebensgefährten gezogen war. Der Mann war fast fünf Jahre wegen Kindesmissbrauchs in Haft. Das Gericht machte der Mutter die Auflage, dass sie ihr Kind und den Freund nicht allein lassen darf. Im Breisgau wurde jeder Kontakt des Kindes zu ihm verboten.
Jugendamtsleiterin Christine Hagen hat selbst Jura studiert, sie versteht, dass sich Familiengerichte in Deutschland an solchen Urteilen orientieren. Die Zusammenarbeit mit dem Familiengericht in Augsburg sei gut, betont sie. Urteile wie das des Bundesgerichtshofs zeigen ihr aber: „Elternrecht hat hierzulande vor Gericht eine viel größere Bedeutung als das Kindeswohl.“Solange das so ist, da sind sich Christine Hagen und ihre Fachbereichsleiterin Carolin Vöst einig, „kann ein Fall wie im Breisgau auch in Bayern passieren. Er kann überall passieren.“