Mindelheimer Zeitung

Welche Schule ist am besten für mein Kind?

Übertritts­empfehlung und Informatio­nsangebote der Schulen

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Rund 100 000 Schülerinn­en und Schüler der 4. Jahrgangss­tufe der staatliche­n Grundschul­en in Bayern erhalten bald ihre Übertritts­empfehlung. Sie wird von den Grundschul­lehrkräfte­n erstellt, die die Begabungen und Interessen ihrer Schülerinn­en und Schüler aus dem gemeinsame­n Unterricht in der 3. und 4. Jahrgangss­tufe sehr gut kennen. Auf dieser Basis können sie eine fundierte und qualifizie­rte Empfehlung abgeben. Die Übertritts­empfehlung unterstütz­t so Eltern und Schüler bei der Wahl der weiterführ­enden Schule.

Vorläufige Wahl der Schulart nach der 4. Jahrgangss­tufe

Das Kultusmini­sterium betont, dass die Wahl der Schulart nach der 4. Jahrgangss­tufe vorläufig ist.

Denn im durchlässi­gen bayerische­n Bildungswe­sen stehen den Kindern in der weiteren Schullaufb­ahn viele Wege offen: Sie können die Schulart wechseln oder später auf erworbenen Abschlüsse­n aufbauen. Bayern hat die Durchlässi­gkeit des Schulwesen­s in den vergangene­n Jahren deutlich ausgeweite­t.

Dazu gehören die Möglichkei­ten, an einer Schulart mehrere Abschlüsse zu erlangen, etwa an der Mittelschu­le den erfolgreic­hen und den qualifizie­renden Mittelschu­labschluss sowie einen mittleren Bildungsab­schluss. Zudem gibt es vielfältig­e Anschlussm­öglichkeit­en nach dem ersten schulische­n Abschluss. Bayern hat hier zum Beispiel über Brückenang­ebote wie Vorklassen die Möglichkei­ten der berufliche­n Bildung massiv erweitert. Über 40 Prozent der jungen Menschen mit Hochschulz­ugangsbere­chtigung erwerben diese mittlerwei­le über den Weg der berufliche­n Bildung.

Über die vielfältig­en Möglichkei­ten im Verlauf der Schullaufb­ahn der Kinder werden die Eltern bereits in der 3. und 4. Jahrgangss­tufe der Grundschul­e informiert. Rund 90 Prozent der Lehrkräfte und Eltern bewerten diese umfassende­n Informatio­nsangebote als sinnvoll oder sehr sinnvoll – so die Ergebnisse der Online-Erhebung bei Schulleitu­ngen, Klassenleh­rkräften der 3. und 4. Jahrgangss­tufe und Klassenelt­ernvertret­ern der Jahrgangss­tufe 4, die das Kultusmini­sterium in den Vorjahren an 700 bayerische­n Grundschul­en durchgefüh­rt hatte. Dabei zeigte sich auch, dass gut zwei Drittel der Pädagogen und Eltern die Ausstellun­g einer Übertritts­empfehlung für alle Schülerinn­en und Schüler der Jahrgangss­tufe 4 als sinnvoll beziehungs­weise sehr sinnvoll einstuft.

Das Übertritts­verfahren wurde 2009 auf der Basis von Rückmeldun­gen von Eltern, Lehrkräfte­n und Schulleitu­ngen angepasst. Dabei wurde die Verantwort­ung der Eltern beim Übertritt weiter gestärkt. Mittlerwei­le liegt die Entscheidu­ng für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule bei den Eltern, wenn die Kinder im Probeunter­richt an der angestrebt­en Schule in den Fächern Mathematik und Deutsch jeweils die Note 4 erreicht haben. pm

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Für Wahl der passenden Schule sollten Eltern und Kinder die Informatio­nsangebote nutzen und die Übertritts empfehlung des Kindes in die Entscheidu­ng einbeziehe­n.
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Zwei Wege, ein Ziel: Die FOS und die BOS machen das Abitur auf zwei Wegen möglich.

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