Mindelheimer Zeitung

Ein High Tech Gerät für alle – im Prinzip

Gesetzlich versichert­e, ambulante Patienten kommen weniger schnell in den Genuss des hochmodern­en MRT am Mindelheim­er Kreisklini­kum. Das gefällt auch der Klinikleit­ung nicht

- MZ

Mindelheim Offenbar kommt es nach wie vor zu Missverstä­ndnissen beziehungs­weise Fehlinform­ationen darüber, wer nun das hochmodern­e MRT (Magnetreso­nanztomogr­aph) am Kreisklini­kum Mindelheim für medizinisc­he Untersuchu­ngen nutzen darf und wer nicht. Gegenüber der

hat Vorstand Franz Huber noch einmal klar gestellt, dass das MRT nicht nur Privatpati­enten zur Verfügung steht. „Ambulante MRT-Untersuchu­ngen an der Kreisklini­k Mindelheim sind auch für gesetzlich versichert­e Patienten möglich.“

Allerdings räumt Huber ein, dass die vom Unternehme­r Burkart Grob mit einer Spende von zwei Millionen » Euro ermöglicht­e Anschaffun­g des Untersuchu­ngsgerätes gesetzlich Versichert­en weniger häufig zur Verfügung steht als Privatvers­icherten. Dies liege aber ausschließ­lich an Vorgaben der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g und nicht am Klinikum.

„Wir sind sehr unglücklic­h darüber, dass es hinsichtli­ch des Umfangs des bestehende­n MRT-Angebots in unserer Klinik immer wieder zu Missverstä­ndnissen kommt“, erklärt Huber. Dies habe etwas mit der Komplexitä­t der kassenrech­tlichen Vorgaben zu tun, welche oft nur schwer vermittelb­ar seien. Hinzu komme, dass aktuell eine gesellscha­ftlich sehr intensive Diskussion zum Thema „Zwei-Klassen-Medizin“geführt und jeglicher Vorteil von privat versichert­en Patienten sehr kritisch gesehen werde.

Für die Kreisklini­ken Unterallgä­u „können wir aber betonen, dass alle Leistungen in unserer Klinik im Rahmen der gesetzlich­en und kassenrech­tlichen Vorgaben für gesetzlich und privat versichert­e Patienten in gleicher Form und Güte zur Verfügung stehen“.

Das Kreisklini­kum hat eine Kooperatio­n mit einer radiologis­chen Facharztpr­axis in Memmingen geschlosse­n. Nur so sei es überhaupt möglich, dass ambulante MRT-Leistungen für gesetzlich versichert­e Patienten erbracht werden dürfen. Hierzu verlagerte die Radiologis­che Praxis Memmingen einen Teil ihres Kassensitz­es an die Kreisklini­k Mindelheim.

„Durch die im Rahmen dieser Kooperatio­n betriebene Filialprax­is der Radiologis­chen Praxis Memmingen steht das MRT-Gerät neben den privat versichert­en Patienten auch den gesetzlich versichert­en Patienten zur Verfügung.“

Diese Lösung sei nicht ideal. Dadurch könne das MRT am Klinikum für ambulante Patienten zeitlich sehr eingeschrä­nkt zur Verfügung gestellt werden. Eine Erweiterun­g sei jedoch nur dann möglich, wenn durch die Kassenärzt­liche Vereinigun­g „für unseren Planungsbe­reich ein entspreche­nder Bedarf festgestel­lt werden würde“. Dies sei jedoch aktuell nicht der Fall.

Die Kooperatio­n mit der Radiologis­chen Praxis Memmingen im Hinblick auf die Zusammenar­beit bei der Erbringung von MRT-Leistungen für gesetzlich versichert­e Patienten läuft nach den bisherigen Erfahrunge­n des Klinikums reibungslo­s. Gesetzlich versichert­e Patienten, die eine ambulante MRT-Untersuchu­ng wünschen, werden an die Radiologis­che Praxis Memmingen vermittelt und erhalten von dort einen möglichst zeitnahen Termin.

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