Ein High Tech Gerät für alle – im Prinzip
Gesetzlich versicherte, ambulante Patienten kommen weniger schnell in den Genuss des hochmodernen MRT am Mindelheimer Kreisklinikum. Das gefällt auch der Klinikleitung nicht
Mindelheim Offenbar kommt es nach wie vor zu Missverständnissen beziehungsweise Fehlinformationen darüber, wer nun das hochmoderne MRT (Magnetresonanztomograph) am Kreisklinikum Mindelheim für medizinische Untersuchungen nutzen darf und wer nicht. Gegenüber der
hat Vorstand Franz Huber noch einmal klar gestellt, dass das MRT nicht nur Privatpatienten zur Verfügung steht. „Ambulante MRT-Untersuchungen an der Kreisklinik Mindelheim sind auch für gesetzlich versicherte Patienten möglich.“
Allerdings räumt Huber ein, dass die vom Unternehmer Burkart Grob mit einer Spende von zwei Millionen » Euro ermöglichte Anschaffung des Untersuchungsgerätes gesetzlich Versicherten weniger häufig zur Verfügung steht als Privatversicherten. Dies liege aber ausschließlich an Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung und nicht am Klinikum.
„Wir sind sehr unglücklich darüber, dass es hinsichtlich des Umfangs des bestehenden MRT-Angebots in unserer Klinik immer wieder zu Missverständnissen kommt“, erklärt Huber. Dies habe etwas mit der Komplexität der kassenrechtlichen Vorgaben zu tun, welche oft nur schwer vermittelbar seien. Hinzu komme, dass aktuell eine gesellschaftlich sehr intensive Diskussion zum Thema „Zwei-Klassen-Medizin“geführt und jeglicher Vorteil von privat versicherten Patienten sehr kritisch gesehen werde.
Für die Kreiskliniken Unterallgäu „können wir aber betonen, dass alle Leistungen in unserer Klinik im Rahmen der gesetzlichen und kassenrechtlichen Vorgaben für gesetzlich und privat versicherte Patienten in gleicher Form und Güte zur Verfügung stehen“.
Das Kreisklinikum hat eine Kooperation mit einer radiologischen Facharztpraxis in Memmingen geschlossen. Nur so sei es überhaupt möglich, dass ambulante MRT-Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten erbracht werden dürfen. Hierzu verlagerte die Radiologische Praxis Memmingen einen Teil ihres Kassensitzes an die Kreisklinik Mindelheim.
„Durch die im Rahmen dieser Kooperation betriebene Filialpraxis der Radiologischen Praxis Memmingen steht das MRT-Gerät neben den privat versicherten Patienten auch den gesetzlich versicherten Patienten zur Verfügung.“
Diese Lösung sei nicht ideal. Dadurch könne das MRT am Klinikum für ambulante Patienten zeitlich sehr eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Eine Erweiterung sei jedoch nur dann möglich, wenn durch die Kassenärztliche Vereinigung „für unseren Planungsbereich ein entsprechender Bedarf festgestellt werden würde“. Dies sei jedoch aktuell nicht der Fall.
Die Kooperation mit der Radiologischen Praxis Memmingen im Hinblick auf die Zusammenarbeit bei der Erbringung von MRT-Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten läuft nach den bisherigen Erfahrungen des Klinikums reibungslos. Gesetzlich versicherte Patienten, die eine ambulante MRT-Untersuchung wünschen, werden an die Radiologische Praxis Memmingen vermittelt und erhalten von dort einen möglichst zeitnahen Termin.