Reichsbürger betrügen Reichsbürger
Drei Männer machen aus der Angst von Immobilienbesitzern ein Geschäftsmodell. Sie bieten „Sicherungsscheine“an – gegen Gebühr. Nun standen sie in Augsburg vor Gericht
Augsburg Er kandidierte bei Wahlen schon für die rechtsextreme NPD. In einer Kleinstadt in SchleswigHolstein wollte sich Steffen P. auch mal zum Bürgermeister wählen lassen, kam aber nur auf 1,6 Prozent der Stimmen. Als Beruf gibt er „Oberreichsanwalt“an. Die Behörden ordnen Steffen P. der sogenannten Reichsbürger-Szene zu. Nun ist gegen den 54-Jährigen vom Augsburger Amtsgericht eine mehrjährige Haftstrafe verhängt worden, weil er laut Urteil andere Anhänger der „Reichsbürger“-Idee um mehr als 100 000 Euro betrogen hat.
Die sogenannten Reichsbürger glauben nicht an die Existenz der Bundesrepublik. Sie beharren auf der Theorie, dass noch immer das Deutsche Reich existiere. In Bayern geht der Verfassungsschutz von gut 3800 Personen aus, die dieser Ideologie folgen. Sie sind offensichtlich auch anfällig für Betrügereien. Neben Steffen P. mussten sich am Freitag auch zwei Mittäter vor Gericht verantworten.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatten die Angeklagten aus der Angst von Immobilieneigentümern um ihren Besitz ein Geschäftsmodell gemacht. Konkret lief das so ab: Die Angeklagten erklärten den Opfern, dass laut einer Vereinbarung der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs kein Deutscher mehr Eigentümer einer Immobilie sein könne. Für den Fall, dass die Bundesrepublik untergehe, sei ihr Besitz verloren. Die einzige Möglichkeit sei, den Grundbesitz direkt bei den Alliierten gegen eine Gebühr sichern zu lassen. 4000 Euro verlangten die Angeklagten erst für diesen Service, später verdoppelten sie die angebliche Gebühr dann auf 8000 Euro.
Die Anklageschrift listet sechs Opfer auf, die sich von der obskuren „Reichsbürger“-Theorie überzeu- gen ließen und deshalb die vermeintlichen Sicherungsscheine erwarben. Insgesamt sollen die Täter den Betroffenen so fast 124 000 Euro abgenommen haben. Eine Frau, die sich zusätzlich zu ihrem Besitz in Deutschland auch ein Grundstück in Polen sichern ließ, bezahlte alleine 97000 Euro an „Gebühren“an das „Reichsbürger“-Trio. Das Geld, sagte Staatsanwältin Yvonne Möller, hätten die Täter für ihren „privaten Lebensunterhalt“genutzt.
Der Hauptangeklagte, ein 54-jähriger Mann aus Norddeutschland, nahm im Prozess die Schuld auf sich. Er selbst sagte nichts zu den Vorwürfen. Er ließ aber seinen Rechtsanwalt Stefan Mittelbach erklären, dass er die treibende Kraft in dem Fall gewesen sei. Den Ideen der „Reichsbürger“scheint er aber weiterhin anzuhängen. Auch im Prozess gab er auf Nachfrage von Richter Ralf Hirmer an, von Beruf „Oberreichsanwalt“zu sein. Diesen Titel hatte er auch gegenüber Opfern genutzt. Auch ist er offenbar noch immer überzeugt, dass man das kassierte Geld auch als eine Art Aufwandsentschädigung sehen könne. So deutete es zumindest sein Anwalt an. Der 54-Jährige wurde unter anderem wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Eine Strafe in dieser Größenordnung hatte ihm das Gericht bereits vorab im Falle eines Geständnisses in Aussicht gestellt.
Die beiden anderen Angeklagten, verteidigt von Werner Ruisinger und Jörg Seubert, kamen jeweils mit Bewährungsstrafen davon. Einer von ihnen sagte im Prozess, er arbeite als „Diplomat“. Der zweite Mitangeklagte, ein 63-jähriger gelernter Drucker aus dem Landkreis Dillingen, hatte bei sich zu Hause in einer Kellerwerkstatt auch diverse „Reichsbürger“-Dokumente, unter anderem angebliche Führerscheine und Ausweise, hergestellt.