Komplizen der CIA
Rumänien und Litauen wegen Folter in US-Geheimgefängnissen verurteilt
Straßburg Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien und Litauen wegen ihrer Komplizenschaft bei dem berüchtigten CIA-Programm für Geheimgefängnisse verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag zwei Männern recht, die zwischen 2004 und 2006 in „black sites“(schwarzen Orten) des US-Auslandsgeheimdienstes CIA in den beiden osteuropäischen Staaten festgehalten und nach eigenen Angaben gefoltert wurden.
Die Behörden der EU-Staaten Rumänien und Litauen hätten dies geduldet, heißt es in dem Urteil. Sie seien damit mitschuldig an den brutalen Misshandlungen. Zudem hätten sie zugelassen, dass die beiden Kläger anschließend in das US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba gebracht wurden, wo ihnen weitere Misshandlungen drohten. Die Regierungen in Bukarest und Vilnius wurden angewiesen, jedem der Männer 100000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Bei einem der Kläger handelt es sich um einen 53 Jahre alten saudiarabischen Staatsbürger. Ihm werfen die US-Behörden die Beteiligung an einem Anschlag auf ein USSchiff im Jahr 2000 im Jemen vor. Dabei waren 17 Menschen getötet worden. Der zweite ist ein staatenloser Palästinenser, der nach Überzeugung der US-Fahnder direkt an der Vorbereitung der Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington beteiligt war. Beide Kläger sind heute noch im Gefangenenlager Guantanamo inhaftiert. Der Straßburger Gerichtshof hatte keine Möglichkeit, mit ihnen direkt in Kontakt zu treten.
In seinem Urteil stützte er sich unter anderem auf Aussagen der Kläger gegenüber dem Roten Kreuz und einem US-Militärgericht sowie auf den 2014 veröffentlichten Bericht des US-Senats über das gewaltsame Vorgehen der CIA gegen Terrorverdächtige. Demnach wurden die Kläger tagelang mit dem Kopf nach unten aufgehängt oder auch gegen Mauern geschleudert. Als erschwerend werteten die Straßburger Richter, dass weder Rumänien noch Litauen ausreichende Ermittlungen zu den Vorwürfen unternommen haben.