Endlich sind die Richter dran
Endlich ist es so weit. Endlich haben in dem zuletzt fast unerträglichen Streit über das neue Polizeiaufgabengesetz die Verfassungsrichter das Wort. Rein politisch nämlich kann man in diesem Fall von einem Debakel sprechen – unabhängig davon, ob das Gesetz so schlimm ist, wie seine Kritiker meinen, oder ob es so harmlos ist, wie die CSU-Innenpolitiker tun. Es ist ein Gesetz, das kaum einer versteht, und das alleine deshalb schon vors Verfassungsgericht gehört.
Oder, um es noch deutlicher zu sagen: Vermutlich haben nicht einmal zehn Prozent der 180 Abgeordneten des Landtags verstanden, was sie da im Detail befürwortet oder abgelehnt haben. Ein Gesetz wurde daraus, weil die meisten CSU-Abgeordneten im Zweifel immer glauben, dass das Innenministerium schon recht haben wird. Die Einwände der wenigen Rechtsexperten in den Reihen der Opposition wurden unter den Tisch gebügelt. Und weil die Fakten auch von Juristen nicht zu klären waren, prallten die Meinungen in der öffentlichen Debatte nur umso heftiger aufeinander.
Aufgabe der Verfassungsrichter ist es jetzt, all die schwierigen Fragen zu klären. Eine Zusatzfrage möchte man ihnen mit auf den Weg geben: Könnte man ein Gesetz nicht allein dann schon für verfassungswidrig erklären, wenn normale Menschen es nicht verstehen?