Kurbeitrag in der Nebensaison wird teuer
Künftig muss ab 16 Jahren gezahlt werden. Auch für Zweitwohner ändert sich viel
Bad Wörishofen Wer in Bad Wörishofen Urlaub macht oder eine Kur verbringt, zahlt in der Regel einen Kurbeitrag – und zwar künftig schon ab 16 Jahren. Das ist nur eine der zahlreichen Neuerungen, welche der Stadtrat jetzt beschlossen hat. Die amtliche Mustersatzung in Sachen Kurbeiträge stammt nämlich noch dem Jahr 1974. „Überholt ist da harmlos ausgedrückt“, stellt Kämmerin Beate Ullrich dazu fest. Deshalb hat der Stadtrat jetzt selbst gehandelt. Als Vorlage dient eine nicht-amtliche Mustersatzung des bayerischen Gemeindetags. Als Folge daraus werden ab dem 1. September die Inhaber von Zweitwohnungen pauschal zur Kasse gebeten. Wer seine Wohnung im Kurbezirk eins hat, zahlt künftig 80,40 Euro pro Jahr, im Kurbezirk zwei kostet es 40,20 Euro pro Jahr. Das gilt auch für Wohnmobile oder Wohnwagen, die länger als drei Monate in den beiden Gebieten stehen. Mit Familienangehörigen von Zweitwohnungsbesitzern kann die Stadt ebenfalls Pauschalen vereinbaren, wenn die Angehörigen beitragspflichtig sind. Gezahlt werden muss auch hier künftig ab 16 Jahren.
Kurgebiet ist das Stadtgebiet ohne Dorschhausen, Schlingen, Frankenhofen, Stockheim, Oberund Untergammenried sowie Oberes und Unteres Hart. Im Kurbezirk eins, dem größten Teil des Stadtkerns, beträgt der tägliche Kurbeitrag 2,70 Euro, im Kurbezirk zwei sind es 1,35 Euro. Zum Kurbezirk zwei zählen etwa die Gartenstadt oder die Wohnmobilparkplätze der Therme. Ehrenkurgäste sind vom Kurbeitrag befreit. Ehrenkurgast kann werden, wer mindestens 600 Übernachtungen in Bad Wörishofen vorweisen kann. Es gibt auch andere Ausnahmen. Wer zum Beispiel einen kurenden Angehörigen besucht, ist drei Tage lang vom Kurbeitrag befreit. Auch wer ausschließlich beruflich in Bad Wörishofen weilt, muss nicht zahlen. Auch aus „wichtigen Gründen“können Befreiungen ausgesprochen werden.
Der Kurbeitrag gilt künftig auch für das ganze Jahr. Der Stadtrat hat die Trennung in Saisonzeiten aufgehoben. Das sei nach einer Umfrage unter den Gastgebern erfolgt, berichtete Kämmerin Ullrich. Für die Gäste, die bislang die Nebensaison genutzt haben, wird der Aufenthalt deshalb teurer. Bislang galten vom 1. November bis zum 20. Dezember sowie vom 7. Januar bis zum 30. April ermäßigte Kurbeiträge von 1,90 Euro (Kurzone eins) und 0,95 Euro (Kurzone zwei). Künftig wird der volle Beitrag von 2,70 und 1,35 Euro fällig.
Ebenfalls neu ist die Verpflichtung für Betriebe ab zehn Betten, künftig elektronisch zu melden. Dazu wird es aber eine Übergangsfrist
Die digitale Meldepflicht für Gastgeber kommt
geben, bis zum 1. Januar 2020. Spätestens dann allerdings müssen die Vermieter ihre kurbeitragspflichtigen Gäste auf digitalem Weg an die Stadt melden. Wer weniger als zehn Betten anbietet, kann die Meldung analog erledigen. Die Beherbergungsbetriebe sind auch weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag zu verlangen. Sie haften dafür auch gegenüber der Stadt.
Im Stadtrat gab es zur neuen Kurbeitragssatzung keinen Redebedarf. Einstimmig genehmigten die Ratsmitglieder ohne jede Diskussion die neuen Vorgaben. Die Stadt rechnet gemäß des beschlossenen Haushaltspaketes heuer mit Einnahmen von 1,4 Millionen Euro aus dem Kurbeitrag. Im vergangenen Jahr zählte Bad Wörishofen 148324 Übernachtungsgäste. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der getätigten Übernachtungen auf 687688 und damit erstmals unter 700 000.