Minus Zinsen dürfen weitergegeben werden
Gericht entscheidet über Riester-Verträge. Was das für Sparer heißt
Frankfurt/Tübingen Millionen Menschen sorgen mit Riester-Verträgen fürs Alter vor. Was aber, wenn der Anbieter sein Zinsversprechen nicht einhält und Minuszinsen einpreist? Diese Frage beschäftigt das Landgericht Tübingen.
Wie hat das Gericht entschieden? Die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte keinen Erfolg. Das Landgericht hält die Zinsgestaltung der Kreissparkasse Tübingen für transparent und konnte keine „Benachteiligung von Verbrauchern“erkennen. Denn obwohl der Grundzins bei dem Produkt negativ geworden sei, habe der von der Sparkasse zusätzlich gewährte Bonuszins verhindert, dass Kunden für Sparverträge zahlen mussten.
Worum ging es genau?
Gestritten wurde um den RiesterBanksparplan „VorsorgePlus“, den mehrere Sparkassen in Deutschland anbieten. Im vergangenen August hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Kreissparkasse Tübingen abgemahnt, weil sie damals für das Produkt einen Grundzins von minus 0,5 Prozent auswies. Die Sparkasse verrechnete den zugesagten positiven Staffelzins mit dem aktuell negativen variablen Zins. Das hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für rechtswidrig.
Wie ist die Position der Sparkasse? Die Kreissparkasse hatte sich gegen die Kritik gewehrt: Keinem Kunden würden tatsächlich Minuszinsen in Rechnung gestellt. Die Grundverzinsung werde mit den zusätzlichen Bonuszinsen der Banksparpläne verrechnet. Alle Kunden der Sparkasse erhielten deshalb unter dem Strich positive Zinsen.
Ist der Tübinger Fall ein Einzelfall? Experten zufolge bisher ja. Allerdings ist er besonders pikant, sorgen doch etwa 16 Millionen Menschen in Deutschland per Riester-Vertrag vor – und verlassen sich auf die vereinbarten Konditionen. Nach Einschätzung von hätten „auch viele andere Anbieter von Banksparplänen rechnerisch die Möglichkeit, Minus-Zinsen auszuweisen“. Denn in der Regel seien Riester-Banksparpläne von Genossenschaftsbanken und Sparkassen mit festem Abschlag auf einen Referenzzins kalkuliert. Doch weil die Niedrigzinsphase die Referenzzinsen nach unten drückt, kommen Anbieter in Schwierigkeiten, ihr Zinsversprechen zu halten.