Lieferten sie sich ein illegales Rennen?
Erstmals stehen in Augsburg Fahrer wegen eines neuen Gesetzes vor Gericht
Augsburg Sie trafen sich an einer Tankstelle, die in Augsburg als Treffpunkt der Tuning-Szene gilt. Menschen also, die eine Vorliebe für aufgemotzte Autos haben. Vom Treffpunkt aus fuhren die drei Männer mit ihren PS-starken Wagen auf die B17 in Richtung Süden, unauffällig verfolgt von Beamten der Verkehrspolizei, die das Geschehen filmten. Die drei Männer, damals 23 bis 25 Jahre alt, beschleunigten stark, teils fuhren sie offenbar mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Nach Ansicht der Ermittler lieferten die drei sich damals, im Oktober 2017, ein illegales Autorennen auf der Bundesstraße.
Am heutigen Mittwoch nun müssen sich zwei der Männer vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten, wegen „Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen“, wie es im Strafgesetzbuch heißt. Der Straftatbestand ist relativ neu: Erst am 13. Oktober des vergangenen Jahres trat der neue Paragraf in Kraft; am Tag drauf soll sich das Rennen abgespielt haben. Bis dahin wurden vergleichbare Fälle oft nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Seither werden die Organisation und die Teilnahme an illegalen Rennen als Straftat eingestuft.
Alle drei Fahrer hatten Strafbefehle in Höhe von 6000 beziehungsweise 4500 Euro erhalten, die jeweils auch den Einzug des Führerscheins und eine Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von sieben Monaten beinhalteten. Einer der Männer akzeptierte den Strafbefehl im Vorfeld der Verhandlung, die beiden anderen nicht. Der Prozess gegen sie ist der erste seiner Art in Augsburg und dürfte überhaupt eine der ersten Anklagen aufgrund des neuen Gesetzes in Deutschland sein. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, dass diese die Beschleunigungskraft ihrer aufgemotzten Autos austesten wollten. Einer aus der Gruppe bremste demnach jeweils den Verkehr aus, während sich die anderen beiden regelrechte Duelle auf der Bundesstraße geliefert haben sollen.
Eingeführt worden war das neue Gesetz nach einer Reihe von Todesfällen durch illegale Rennen. Beteiligten drohen seither Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft. Wenn Menschen ums Leben kommen oder schwer verletzt werden, sind auch Haftstrafen bis zu zehn Jahren möglich. Das droht den Augsburger Fahrern sicherlich nicht, was auch an der ursprünglichen Höhe der Strafbefehle klar wird. In einem vergleichbaren Fall waren zwei Männer im Juni in Dachau zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
In der Augsburger Tuning-Szene hatte die Fahrt auf der B17 für Gesprächsstoff gesorgt; teils bezweifelten Mitglieder, dass es sich um ein illegales Rennen gehandelt haben soll, teils fühlten sie ihr Hobby zu Unrecht in ein schlechtes Licht gerückt. Die Polizei betonte damals, dass man die Szene zwar im Blick habe, es aber keinen Generalverdacht gegen Menschen gebe, die gerne an ihrem Auto herumschrauben. Die Sportwagen der drei Männer hatten die Beamten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zunächst beschlagnahmt. Drei Monate später erhielten die Fahrer ihre Autos zurück. Die Vorwürfe gegen sie seien nicht so gravierend, dass ein dauerhafter Entzug der Fahrzeuge angemessen wäre, hieß es damals. Seit der Aktion im Oktober letzten Jahres sind von der Polizei in Augsburg bisher keine weiteren Autos mehr wegen illegaler Straßenrennen beschlagnahmt worden.