Betrifft: Masterplan
Zu „Ein Masterplan des Innenministers“(Politik) vom 11. Juli:
Zum sogenannten Masterplan des Vorsitzenden der CSU, Horst Seehofer, jetzt Bundesinnenminister, könnte man vieles schreiben. Manches ist brauchbar, manches zeigt allerdings auch, dass Herr Seehofer und seine Mitverfasser/ Verfasserinnen sich wenig mit schon bestehenden Papieren oder gar mit rechtlichen Grenzen auseinandergesetzt haben. Man hat seine Zweifel, ob z. B. die Informationen des UNHCR bei den Überlegungen zur Einrichtung „sicherer Orte“überhaupt zur Kenntnis genommen wurden oder in der Nr. 39 „Bekämpfung von Asylleistungsmissbrauch“das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012 zu den Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Berücksichtigung fand. Darüber hinaus ist es wieder eine Kampfansage nicht nur an die Kanzlerin und die Mehrheit der CDU, sondern auch an die SPD, wenn die in der vergangenen Woche gefundenen Vereinbarungen unberücksichtigt bleiben. Dieses Papier und Seehofers Kommentare sind in besonderer Weise dazu geeignet, keinen Konsens in der Koalition zu finden. Georg Schrenk, Dillingen