Was Nachbarn aushalten müssen
Urteil Ein Augsburger Trompeter darf zu Hause stundenlang üben
Aus Musik wird, wenn man sie rein rechtlich betrachtet, schnell schnöder Krach. Dann geht es um Grenzwerte, um Ruhezeiten und Lärmschutzverordnungen. In einem Rechtsstreit zwischen einem Musiker des Augsburger Staatstheaters und dessen Reihenhaus-Nachbarn haben die Richter am Bundesgerichtshof nun aber viel Verständnis für die schönen Künste gezeigt.
Sie urteilten, häusliches Musizieren gehöre zu den „sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung“und müsse deshalb von den Nachbarn in gewissen Grenzen auch hingenommen werden. Besagte Nachbarn hatten den Musiker, der Trompete spielt, verklagt. Mit dem Ziel, dass sie Ruhe haben vor den Tönen aus dem Nachbarhaus. Indem der Musiker den Schall ausreichend abschirmt oder eben nicht mehr spielt. Sie gaben an, unter der Beschallung zu leiden. Der Trompeter entgegnete, er müsse daheim üben und könne das jahrzehntealte Reihenhaus gar nicht so dämmen, dass nichts mehr nach nebenan dringe.
In den ersten Instanzen hatten das Augsburger Amts- und Landgericht ihm noch strenge Auflagen gemacht. Nun haben die Bundesrichter ihren schwäbischen Kollegen aber den Marsch geblasen und den Fall an das Augsburger Landgericht zurückgegeben. Die Auflagen seien zu streng, entschieden sie. Drei Stunden musizieren pro Werktag in den Haupträumen einer Wohnung muss danach drin sein. In einem gewissen Umfang müsse ein Bewohner auch am Wochenende und in den Abendstunden spielen können. Die Deutsche Orchestervereinigung ist angesichts des Urteils übrigens gut gestimmt: Es sei „im Grundsatz angemessen“und schaffe Rechtssicherheit für alle Berufs- und Hobbymusiker.