Mit der Armbrust auf eine Bank geschossen
Im Mai hatte ein 33-Jähriger auf eine Bank auf dem Mindelheimer Marienplatz geschossen. Im November stand er deshalb vor Gericht
Mindelheim Der Einsatz von Armbrüsten ist in Mindelheim nichts Ungewöhnliches, zumindest nicht während des Frundsbergfests. Ein paar Wochen vor dem historischen Fest hat in diesem Jahr jedoch ein anderer Armbrustschütze für Gesprächsstoff in der Stadt gesorgt. Er hatte auf eine Bank auf dem Marienplatz gezielt – und getroffen. Ein Passant hatte die Einschläge an der Bank gesehen und die Polizei verständigt. Eine Pfeilspitze steckte noch im Holz.
Mindelheims Polizeichef Gerhard Zielbauer sprach damals im Gespräch mit unserer Zeitung von einem „absoluten Wahnsinn“. Hätte einer der Pfeile einen Menschen getroffen, „wäre dieser tot gewesen“, machte Zielbauer die Tragweite des Vorfalls klar. Anhand der Schussrichtung konnten die Polizeibeamten ermitteln, von welchem Haus aus der Armbrustschütze seine Pfeile abgefeuert haben musste. Schon kurz darauf kamen die Beamten einem 33-Jährigen auf die Spur, bei dem sie auch eine Armbrust fanden.
Im November musste sich der Mann vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten – wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Er gab zu, in der Mainacht zwischen vier und fünf Uhr morgens auf die Bank geschossen zu haben. Menschen waren um diese Uhrzeit nicht mehr unterwegs – dessen habe er sich versichert. „Der Marienplatz ist ab nachts um 3 Uhr menschenleer.“
Die Armbrust, für die man im Übrigen keinen Waffenschein benötigt, habe er sich ursprünglich als Dekoartikel gekauft, erklärte der Mann vor Gericht. Er habe ein paar Mal damit im Garten geschossen. Was ihn in der Mainacht dazu trieb, die Bank ins Visier zu nehmen, wurde in der Verhandlung nicht thematisiert. Die Bank wurde kurz nach dem Vorfall vom Bauhof repariert. Den Schaden von 89 Euro hat der 33-Jährige beglichen, erklärte er. Die Armbrust sei eingezogen worden – ein Schaden von 700 bis 800 Euro. Schlimmer für ihn sei aber der Schaden durch die Berichterstattung gewesen, so der Mann.
Richterin Mock wandte sich an die Vertreterin der Staatsanwaltschaft: Sie könne sich eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen vorstellen, deutete sie an. Der Mann arbeitet seit zehn Jahren bei derselben Firma, seine letzte Tat – eine Bewährungsstrafe wegen Vollrauschs – sei schon fünf Jahre her. Die Staatsanwaltschaft konnte sogar mit einer Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen leben – und so schloss sich Richterin Mock dem an. „Das war Ihnen eine Lehre“, sagte sie zu dem 33-jährigen Mann.