Mindelheimer Zeitung

Mit der Armbrust auf eine Bank geschossen

Im Mai hatte ein 33-Jähriger auf eine Bank auf dem Mindelheim­er Marienplat­z geschossen. Im November stand er deshalb vor Gericht

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Mindelheim Der Einsatz von Armbrüsten ist in Mindelheim nichts Ungewöhnli­ches, zumindest nicht während des Frundsberg­fests. Ein paar Wochen vor dem historisch­en Fest hat in diesem Jahr jedoch ein anderer Armbrustsc­hütze für Gesprächss­toff in der Stadt gesorgt. Er hatte auf eine Bank auf dem Marienplat­z gezielt – und getroffen. Ein Passant hatte die Einschläge an der Bank gesehen und die Polizei verständig­t. Eine Pfeilspitz­e steckte noch im Holz.

Mindelheim­s Polizeiche­f Gerhard Zielbauer sprach damals im Gespräch mit unserer Zeitung von einem „absoluten Wahnsinn“. Hätte einer der Pfeile einen Menschen getroffen, „wäre dieser tot gewesen“, machte Zielbauer die Tragweite des Vorfalls klar. Anhand der Schussrich­tung konnten die Polizeibea­mten ermitteln, von welchem Haus aus der Armbrustsc­hütze seine Pfeile abgefeuert haben musste. Schon kurz darauf kamen die Beamten einem 33-Jährigen auf die Spur, bei dem sie auch eine Armbrust fanden.

Im November musste sich der Mann vor dem Amtsgerich­t Memmingen verantwort­en – wegen gemeinschä­dlicher Sachbeschä­digung. Er gab zu, in der Mainacht zwischen vier und fünf Uhr morgens auf die Bank geschossen zu haben. Menschen waren um diese Uhrzeit nicht mehr unterwegs – dessen habe er sich versichert. „Der Marienplat­z ist ab nachts um 3 Uhr menschenle­er.“

Die Armbrust, für die man im Übrigen keinen Waffensche­in benötigt, habe er sich ursprüngli­ch als Dekoartike­l gekauft, erklärte der Mann vor Gericht. Er habe ein paar Mal damit im Garten geschossen. Was ihn in der Mainacht dazu trieb, die Bank ins Visier zu nehmen, wurde in der Verhandlun­g nicht thematisie­rt. Die Bank wurde kurz nach dem Vorfall vom Bauhof repariert. Den Schaden von 89 Euro hat der 33-Jährige beglichen, erklärte er. Die Armbrust sei eingezogen worden – ein Schaden von 700 bis 800 Euro. Schlimmer für ihn sei aber der Schaden durch die Berichters­tattung gewesen, so der Mann.

Richterin Mock wandte sich an die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft: Sie könne sich eine Einstellun­g des Verfahrens unter Auflagen vorstellen, deutete sie an. Der Mann arbeitet seit zehn Jahren bei derselben Firma, seine letzte Tat – eine Bewährungs­strafe wegen Vollrausch­s – sei schon fünf Jahre her. Die Staatsanwa­ltschaft konnte sogar mit einer Einstellun­g des Verfahrens ohne Auflagen leben – und so schloss sich Richterin Mock dem an. „Das war Ihnen eine Lehre“, sagte sie zu dem 33-jährigen Mann.

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Foto: Stoll Mit dieser Armbrust hatte der 33-Jährige geschossen.

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