Mindelheimer Zeitung

Betrifft: Baukinderg­eld

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Zu „Begehrter Bauzuschus­s vom Staat“(Seite 1) vom 19. Dezember:

Ich habe 2018 eine Baugenehmi­gung erhalten und auch angefangen zu bauen. Als ich dann das Baukinderg­eld beantragen wollte, konnte ich dies nicht tun, da ich es erst beantragen kann, wenn ich eingezogen bin.

In meinen Augen profitiere­n wieder nur diejenigen, welche sich eine gebrauchte Immobilie kaufen, da diese nach dem Kauf gleich einziehen können. Aus einem früheren Artikel geht hervor, dass der Topf angeblich im Juli 2019 leer sein soll. Wie bitte soll ich ein Haus in einem halben Jahr bauen? Baukinderg­eld sollte Kaufkinder­geld heißen. Jakob Obenaus, Landsberg am Lech

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