Baulärm vom Nachbarn rechtfertigt Mietminderung
Wenn von einem Nachbargrundstück Baulärm ausgeht und dieser einen Mieter beeinträchtigt, ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Das gilt einem Gerichtsurteil zufolge auch, wenn es die Beeinträchtigungen noch nicht gab, als der Mietvertrag geschlossen wurde, und wenn der Vermieter keinen Einfluss auf den Lärm hat, heißt es in dem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 20 C 244/17). Auf das Urteil weist die Zeitschrift und Mietrecht hin.