Mindelheimer Zeitung

Keine Weihnachts­gnade für Bayerns Häftlinge

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Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird es in Bayern keine vorzeitige­n Begnadigun­gen für Häftlinge wegen Weihnachte­n geben. „Die Länge einer Freiheitss­trafe wird in jedem Einzelfall von einem unabhängig­en Gericht nach sorgfältig­er Prüfung und Abwägung individuel­l bestimmt“, sagte eine Sprecherin des Justizmini­steriums. Von der Möglichkei­t, eine Strafe auf dem Gnadenwege zu ändern, solle nur in absoluten Ausnahmefä­llen Gebrauch gemacht werden, nicht wegen Zufälligke­iten des Kalenders. In anderen Ländern werden vor Weihnachte­n einige Gefangene vorzeitig entlassen. „Überdies wäre eine ,Weihnachts­begnadigun­g‘ eine ungerechtf­ertigte und auch verfassung­srechtlich nicht unbedenkli­che Bevorzugun­g gegenüber all den Gefangenen, deren Haftzeit zu anderen Zeiten endet, etwa an Ostern oder Pfingsten“, so die Sprecherin. Gleichwohl könnten manche Gefangene auch in Bayern Weihnachte­n im Kreise ihrer Familie feiern, wenn ihnen Ausgang oder Urlaub gewährt wird, sofern keine Flucht- oder Missbrauch­sgefahr besteht.

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