Keine Weihnachtsgnade für Bayerns Häftlinge
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird es in Bayern keine vorzeitigen Begnadigungen für Häftlinge wegen Weihnachten geben. „Die Länge einer Freiheitsstrafe wird in jedem Einzelfall von einem unabhängigen Gericht nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung individuell bestimmt“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Von der Möglichkeit, eine Strafe auf dem Gnadenwege zu ändern, solle nur in absoluten Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, nicht wegen Zufälligkeiten des Kalenders. In anderen Ländern werden vor Weihnachten einige Gefangene vorzeitig entlassen. „Überdies wäre eine ,Weihnachtsbegnadigung‘ eine ungerechtfertigte und auch verfassungsrechtlich nicht unbedenkliche Bevorzugung gegenüber all den Gefangenen, deren Haftzeit zu anderen Zeiten endet, etwa an Ostern oder Pfingsten“, so die Sprecherin. Gleichwohl könnten manche Gefangene auch in Bayern Weihnachten im Kreise ihrer Familie feiern, wenn ihnen Ausgang oder Urlaub gewährt wird, sofern keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht.