Fall Peggy: Kommt Verdächtiger frei?
Manuel S. legt Haftbeschwerde ein. Ermittler geben neue Details bekannt
Bayreuth Im Mordfall Peggy gehen die Ermittler davon aus, dass die Neunjährige schon kurz nach ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 getötet wurde. Dies teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Freitag in Bayreuth mit. Nach der Festnahme des Verdächtigen vor knapp zwei Wochen werde gegen keine weiteren Beschuldigten ermittelt.
Der Anwalt des 41-jährigen Manuel S. hat Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt. Sie sei eingegangen und werde nun geprüft, teilte ein Sprecher des Landgerichts Bayreuth mit. Es gebe keinen Beweis für die Beteiligung seines Mandanten an der Tötung, sagte Anwalt Jörg Meringer dem Bayerischen Rundfunk. Wann über die Beschwerde entschieden wird, ist nicht bekannt. Wenn Verdächtige in Haft sitzen, gilt aber ein Beschleunigungsgebot.
Peggy war 2001 auf dem Heimweg verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg entfernt.
Der Radiosender Antenne Bayern meldete am Freitag, dass er die Staatsanwaltschaft anwaltlich aufgefordert habe, Fragen der Journalisten zu dem rätselhaften Fall zu beantworten. Daraufhin hätten die Behörden jetzt Details veröffentlicht.
Polizei und Staatsanwaltschaft nannten unter anderem Einzelheiten zum Überwachungsvideo einer Bankfiliale in Lichtenberg, das Manuel S. am Tattag in dem Ort zeigt und das Alibi des Mannes platzen ließ. Dieses Video befand sich den Angaben zufolge schon bei den Altakten. In Zusammenhang mit den damaligen Ermittlungen habe es aber keinen hinreichenden Tatverdacht begründen können. Neue Indizien ließen die Aufzeichnung in einem anderen Licht erscheinen, erklärten die Ermittler.
Sie wiesen auch darauf hin, dass die Vernehmung des 41-Jährigen im September auf Video aufgezeichnet worden sei. Der Beschuldigte sei umfassend über seine Rechte aufgeklärt worden und habe durchgehend die Möglichkeit gehabt, einen Verbei teidiger zu kontaktieren. Dieses Recht habe er nicht wahrgenommen. Anlass für die Mitteilung seien auch „abstrakte Meldungen“gewesen, dass die Polizei den Verdächtigen bei der Vernehmung unter Druck gesetzt habe, sagte ein Sprecher.