Arbeitgeber muss längerer Elternzeit nicht zustimmen
Arbeitnehmer dürfen nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg die Elternzeit für das dritte Lebensjahr ihres Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern. Damit bekamen die Eltern in dieser Frage recht, wie das Gericht mitteilte. Der Kläger hatte Elternzeit für zwei Jahre ab der Geburt des Kindes beantragt. Einige Monate nach der Geburt des Nachwuchses wurde ein Antrag auf Elternzeit für ein weiteres Jahr gestellt. Dies lehnte die Arbeitgeberin ab.