Mindelheimer Zeitung

Arbeitgebe­r muss längerer Elternzeit nicht zustimmen

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Arbeitnehm­er dürfen nach einem Urteil des Landesarbe­itsgericht­s Berlin-Brandenbur­g die Elternzeit für das dritte Lebensjahr ihres Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebe­rs verlängern. Damit bekamen die Eltern in dieser Frage recht, wie das Gericht mitteilte. Der Kläger hatte Elternzeit für zwei Jahre ab der Geburt des Kindes beantragt. Einige Monate nach der Geburt des Nachwuchse­s wurde ein Antrag auf Elternzeit für ein weiteres Jahr gestellt. Dies lehnte die Arbeitgebe­rin ab.

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