Wer nicht ordentlich kratzt, riskiert ein Bußgeld
Wenn Autofahrer vor dem Start im Winter Eis und Schnee vom Wagen kratzen, dürfen sie Scheinwerfer und Kennzeichen nicht vergessen. Andernfalls riskieren sie Verwarngelder von fünf Euro für unleserliche Nummernschilder und 20 Euro für verdreckte Scheinwerfer, erklärt der Automobilclub von Deutschland (AvD) auf seiner Internetseite.
Wer die Scheiben nicht von Eis und Schnee befreit, riskiert zehn Euro. Gucklöcher sind dabei zu wenig. Allerdings reicht den Angaben zufolge bei einer zugefrorenen Heckscheibe ein zweiter, einsehbarer Außenspiegel für die Rücksicht.