Mindelheimer Zeitung

Mein Mitgefühl

- Zu „OP-Nadel im Bauch“(Panorama) vom 21. Dezember: Rennertsho­fen

Was ist das für ein Staat, der sich als Träger des Bundeswehr­krankenhau­ses Ulm aus der finanziell­en Verantwort­ung stehlen will? Was ist das für eine Rechtsprec­hung, wenn ein Oberlandes­gericht ein landesgeri­chtlich festgesetz­tes Schmerzens­geld von 13 000 Euro auf

10 000 Euro zurückstuf­t und es damit begründet, die vergessene OPNadel im Bauch würde keine direkten Schmerzen verursache­n …

Mein Mitgefühl gilt der bedauernsw­erten Frau.

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