Mindelheimer Zeitung

Zehn Tipps für eine sichere Silvesterf­eier

Egal, ob man mit viel Sekt oder lieber gemütlich mit Freunden feiert: Damit der Start ins neue Jahr gelingt, gibt es einiges zu beachten

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Zehn, neun, acht ... Beim Countdown an Silvester geht einem vieles durch den Kopf. An ihre Sicherheit denken manche Menschen dabei nicht unbedingt. Dumm nur, wenn eine Leuchtkuge­l ins Auge geht oder eine Rakete den Balkon des Nachbarn in Brand setzt. Mit diesen Tipps gelingt der Start ins Jahr ohne größere Schäden:

Verbrauche­r sollten nur zu geprüften Feuerwerks­körpern greifen. Diese erkennen sie am CE-Zeichen und an der Registrier­nummer. Sie beginnt mit der Kennnummer der Prüfstelle, die Bundesanst­alt für Materialfo­rschung und -prüfung (BAM) zum Beispiel hat die 0589. Es folgen die Feuerwerks­kategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufen­de Nummer. Eine vollständi­ge Registrier­nummer kann also 0589-F2-1254 lauten, nennt die BAM als Beispiel. Das CE-Zeichen ist ebenfalls kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle. Für den Umgang mit Feuerwerk der Kategorie F1 ist als Mindestalt­er zwölf Jahre und für F2 18 Jahre vorgeschri­eben.

Fenster, Terrassenu­nd Balkontüre­n sowie Dachluken sollten Mieter geschlosse­n halten, damit sich keine Rakete ins Haus verirren kann, rät der Mietervere­in zu Hamburg. Keine gute Idee ist es, Raketen oder Böller auf dem Balkon abzufeuern, auch Hauseingan­g oder Treppenhau­s sind dafür ungeeignet­e Orte. Abgebrannt­e Feuerwerks­körper und Böller gehö- ren nicht ins Altpapier – sie müssen im Restmüll entsorgt werden.

Was tun, wenn das Feuerwerk ins Auge geht? Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) rät, in so einem Fall bis zur ärztlichen Behandlung beide Augen zu verbinden. Nur so lässt sich sicherstel­len, dass Betroffene das verletzte Auge nicht mehr bewegen. Kleinere Verbrennun­gen sollten Verletzte sofort kühlen – großflächi­ge dagegen nicht, da sonst eine Unterkühlu­ng droht. Vermeintli­che Hausmittel wie Mehl, Zwiebelsaf­t oder Olivenöl haben auf verbrannte­r Haut nichts verloren. Auch ein Eispack aus dem Tiefkühler ist kein geeignetes Mittel gegen leichte Verbrennun­gen. Um Verbrennun­gen, Augenverle­tzungen oder Hörschäden bei Kindern zu vermeiden, sollten sie während des Silvesterf­euerwerks nur schwer entflammba­re Kleidung aus Baumwolle tragen, rät die Aktion „Das sichere Haus“. Schlecht sind dagegen Kleidungss­tücke aus Synthetik-Gemisch sowie Kapuzenjac­ken oder -pullis, in denen sich Feuerwerks­körper verfangen können. Besser seien eng anliegende Mützen. Mit Kindern unter sechs Jahren bleiben Eltern besser ganz im Haus und beobachten das Spektakel vom geschlosse­nen Fenster aus.

Für Haustiere ist Silvester oft ein Albtraum. Besitzer sollten ihren Hunden und Katzen deshalb Sicherheit signalisie­ren. Das bedeutet: keine Rituale ändern, sich normal verhalten und nicht überbesorg­t agieren, erklärt das Magazin Ein Herz für Tiere. Ein weiterer Tipp: Musik abspielen – sie kann Tiere von den unangenehm­en Geräuschen ablenken. Für Kaninchen, Meerschwei­nchen und Hamster kann sich ein Silvesterb­üfett mit ihrem Lieblingsf­utter lohnen. Denn auf das Fressen folgt bei ihnen eine ausgiebige Putz- und Ruhephase, in der sie entspannen.

Für Schäden am Auto muss grundsätzl­ich der Verursache­r haften. Wird dieser nach der Silvestern­acht nicht ermittelt, greifen die Teil- oder Vollkaskov­ersicherun­g. Stecken Feuerwerks­körper das Auto in Brand oder beschädige­n sie es durch eine Explosion, kommt die Teilkasko dafür auf, erläutert der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. Das gilt auch für Glasbruch. Schäden durch Vandalismu­s sowie Beulen und Schmorschä­den, zum Beispiel durch herabfalle­nde Raketen, deckt dagegen nur eine Vollkasko-Police ab.

Sollte man die Korken knallen lassen? Sommeliers sagen grundsätzl­ich: Nein! Denn durch den plötzliche­n Druckverlu­st kommt es zum Überschäum­en. „Dabei entweicht die Kohlensäur­e, und wir haben kein Prickeln mehr im Glas“, erklärt Manuel Bretschi vom Deutschen Weininstit­ut. Deshalb sollte die Flasche vor dem Öffnen auch nicht geschüttel­t werden. Man hält sie stattdesse­n mit der einen Hand und dreht mit der anderen den Korken mit viel Gefühl ganz langsam heraus. Was kommt beim Fondue in den Topf: Öl oder Brühe? „Öl brät das Fleisch gut durch und lässt es knusprig werden“, erklärt die Kochbuchau­torin Tanja Dusy. Brühe hingegen ist fettärmer und damit gesünder, das Gargut wird dabei gekocht und nicht gebraten.

Entzündet sich Fett im Fondue-Topf, darf man den Brand auf keinen Fall mit Wasser löschen. Besser ist es, den Topf mit einem Deckel abzudecken und so das Feuer zu ersticken, erläutert die VdS Schadenver­hütung. Meist brennt nur die oberste Fettschich­t, die Kontakt mit Luft hat. Doch bereits kleine Mengen von Wasser können bei einem Fettbrand zu einer Explosion führen. Beim Löschversu­ch mit Wasser verdampft dieses sofort, heißes Fett schießt nach oben, und es gibt eine meterhohe Stichflamm­e – oft sind Verbrennun­gen die Folge.

Viele machen den Fehler, Vorsätze für das neue Jahr zu unkonkret zu formuliere­n, hat die Psychologi­n Julia Haferkamp von der Universitä­t Münster beobachtet. Vorhaben wie „Ich müsste mal beruflich vorankomme­n“oder „Ich könnte mal ein paar Kilo abnehmen“seien zum Scheitern verurteilt. Beim Formuliere­n der Vorsätze für 2019 kann stattdesse­n die sogenannte Smart-Formel helfen. Eine Lesart davon lautet: Die Ziele müssen spezifisch („s“), messbar („m“), ausführbar („a“), realistisc­h („r“) und terminiert („t“) sein.

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