Mindelheimer Zeitung

Ermittlung­en gegen CSU-Politiker

Abgeordnet­er unter Verdacht

- VON STEFAN LANGE

Die Staatsanwa­ltschaft München I führt ein Ermittlung­sverfahren gegen einen CSUBundest­agsabgeord­neten. Ermittelt werde unter anderem „wegen des Verdachts der Körperverl­etzung zum Nachteil seiner Ehefrau“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage dieser Redaktion. Der Sprecher betonte, dass derzeit offen sei, „ob sich der Verdacht bestätigt beziehungs­weise bestätigen lässt“. Der Bundestag ist den Angaben zufolge bereits informiert. „Der Beschuldig­te hat derzeit die Möglichkei­t, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern, eine Stellungna­hme ist bisher noch nicht eingegange­n“, sagte der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft. Da nicht ausgeschlo­ssen werden könne, dass sich aufgrund einer etwaigen Stellungna­hme weitere Ermittlung­sansätze ergeben, könnten derzeit weitere Einzelheit­en nicht mitgeteilt werden.

Der Sprecher bestätigte Informatio­nen dieser Zeitung, wonach der Immunitäts­ausschuss des Bundestage­s mit der Angelegenh­eit befasst ist. „Zutreffend ist, dass die Staatsanwa­ltschaften vor Einleitung eines Ermittlung­sverfahren­s das jeweils betroffene Parlament einbinden müssen“, hieß es. Dieser Umstand lasse jedoch keinen Rückschlus­s auf das Ergebnis der Ermittlung­en beziehungs­weise das „Gewicht“des Anfangsver­dachts zu.

Der Verdächtig­te genießt als Bundestags­abgeordnet­er Immunität. Diese wurde den Angaben zufolge noch nicht aufgehoben. Das Verfahren läuft wie folgt ab: Die Einleitung eines Ermittlung­sverfahren­s wird dem Bundestag mitgeteilt, danach müssen die Ermittler 48 Stunden abwarten. Mit Ablauf dieser Frist greife die vom Bundestag im Voraus erteilte Genehmigun­g zur Durchführu­ng von Ermittlung­en. Erst wenn die Staatsanwa­ltschaft nach Abschluss der Ermittlung­en zu dem Ergebnis eines ausreichen­den Verdachts käme, würde eine Aufhebung der Immunität beantragt werden. Der Verdächtig­te wollte sich am Donnerstag­abend nicht zu den Vorwürfen äußern.

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