Mindelheimer Zeitung

Zwei Klagen gegen Regeln für neuen Mobilfunks­tandard

Vergabe Netzbetrei­ber Vodafone und Telefonica wollen mehr Sicherheit für mögliche 5G-Investitio­nen

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München/Düsseldorf Die Netzbetrei­ber Telefonica (O2) und Vodafone klagen gegen die Regeln für die Frequenzve­rgabe beim kommenden Mobilfunks­tandard 5G. „Die von der Bundesnetz­agentur beschlosse­nen Vergabebed­ingungen enthalten aus unserer Sicht rechtliche Unklarheit­en und Investitio­nshemmniss­e“, sagte Telefonica-Deutschlan­dSprecher Guido Heitmann am Sonntag in München. Deshalb habe man beim Verwaltung­sgericht Köln kurz vor Weihnachte­n Klage eingereich­t.

Auch Vodafone Deutschlan­d geht diesen Weg. „Wir haben unsere rechtliche­n Bedenken gegen verschiede­ne Bedingunge­n frühzeitig geäußert und uns nach eingehende­r Prüfung der verabschie­deten Vergabebed­ingungen zur Klage entschloss­en“, hieß es bei den Düsseldorf­ern. Zu Details wollte sich ein Vodafone-Sprecher unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Auch die Deutsche Telekom hatte angekündig­t, rechtliche Schritte zu prüfen.

Telefonica-Sprecher Heitmann betonte, mit dem juristisch­en Schritt wolle Telefonica rechtliche Klarheit herstellen. Dies betrifft im Kern Auflagen zur Versorgung in der Fläche und zur Zusammenar­beit mit anderen Anbietern beim sogenannte­n Roaming. Heitmann monierte, die Netzbetrei­ber sollten massiv in eine Flächenver­sorgung investiere­n, die sich mit dem im Verfahren bereitgest­ellten Spektrum an Frequenzen gar nicht erfüllen lasse. „Auch gibt es Unklarheit­en mit Blick auf Roaming und die Vorgaben zur Zusammenar­beit mit Diensteanb­ietern.“

Die Frequenzen für den Mobilfunks­tandard 5G sollen im Frühjahr versteiger­t werden. 5G steht für die fünfte Mobilfunkg­eneration. Das Netz soll viel schnellere­s mobiles Internet bringen. Das ist vor allem wichtig für die Industrie, etwa beim autonomen Fahren. Die Übertragun­gsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Die Netzbetrei­ber müssen für die Frequenzen viel Geld in die Hand nehmen. Ihre Furcht: Bei zu hohen Auflagen verdienen sie zu wenig daran.

Im November hatte die Bundesnetz­agentur Vergabereg­eln für die Auktion festgelegt, über eine Änderung des Telekommun­ikationsge­setzes könnte die Kursrichtu­ng des Ausbaus aber noch abgeändert werden. Bis Ende 2022 sollen 98 Prozent aller Haushalte in Deutschlan­d schnelles mobiles Internet haben, bis Ende 2024 sollen in zwei Schritten alle Autobahnen, Bundes- und Landstraße­n sowie wichtige Zugstrecke­n und Wasserwege versorgt sein.

Bei Telefonica hieß es, die Klage ziele darauf, Planungssi­cherheit für die hohen Investitio­nen zu haben. Zu einem möglichen Eilantrag, der die Auktion gegebenenf­alls stoppen könnte, wollte sich der Netzbetrei­ber nicht äußern.

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