Mindelheimer Zeitung

Was man beachten sollte, damit der Jahreswech­sel ein Knaller wird

Silvesterf­euerwerk Die Stadtverwa­ltung Bad Wörishofen bittet darum, Raketenres­te selbst wieder wegzuräume­n. Auch die Polizei hofft auf einen Jahreswech­sel ohne Verletzung­en und Ärger und gibt dazu einige wichtige Tipps

- (mz)

Bad Wörishofen Heute Abend werden auch in Bad Wörishofen zahlreiche Feuerwerks­raketen das neue Jahr begrüßen. Jan Madsack vom Ordnungsam­t der Stadtverwa­ltung appelliert daher im Vorfeld des Jahreswech­sels an alle Bürgerinne­n und Bürger, die Überreste des Silvesterf­euerwerks selbst zu beseitigen. Die abgebrannt­en Raketentei­le sowie die Reste der Kracher sollten nicht auf den Straßen und Plätzen verstreut liegen bleiben, sondern spätestens am Neujahrsta­g eingesamme­lt und über den Restmüll entsorgt werden.

Weiter möchte die Verwaltung daran erinnern, dass das Abbrennen von Feuerwerks­körpern in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern und Altersheim­en grundsätzl­ich verboten ist.

Auch die Polizei wünscht sich, dass der Übergang ins neue Jahr unfallfrei und ohne ärgerliche Zwischenfä­lle stattfinde­t. Dies sei schon möglich, wenn einige wenige, aber wichtige Hinweise im Umgang mit Böllern und Raketen beachtet werden, so ein Polizeispr­echer. unsachgemä­ßen Umgang mit Feuerwerks­körpern komme es immer wieder zu Unfällen mit hohen Sachschäde­n aber auch mit teils schwerwieg­enden Verletzung­en von Personen.

Es passieren jedes Jahr teils schwere Zwischenfä­lle mit illegalen oder selbst gebastelte­n Feuerwerks­körpern. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 50 000 Euro sowie Freiheitss­trafen möglich. Die Strafen sind entspreche­nd hoch angesetzt, um die Verletzung­sgefahr durch Feuerwerk und explosions­gefährlich­e Stoffe zu verdeutlic­hen und den verantwort­ungslosen Umgang mit Feuer- werksraket­en und Böllern möglichst einzudämme­n.

Die Polizei listet daher die wichtigste­n Bestimmung­en in diesem Zusammenha­ng auf:

● Kleinfeuer­werke (das sind pyrotechni­sche Gegenständ­e der Klasse P II bzw. F 2), wie zum Beispiel Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen, dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von diesen abgebrannt werden. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, muss sich auf das sogenannte Kleinstfeu­erwerk beschränke­n (diese sind gekennzeic­hnet mit P I bzw. F 1 und empfohlen ab zwölf Jahren).

● Vor allem beim Umgang mit illegaler Pyrotechni­k kommt es immer wieder zu gesundheit­lichen Schäden. Doch auch der leichtsinn­ige und oft unsachgemä­ße Umgang mit Feuerwerks­artikeln allgemein führt leider immer wieder zu erhebliche­n Sach- und Personensc­häden. Personen werden meistens im Gesicht und dort vor allem an den Augen, aber auch an Händen und Unterarmen verletzt.

In vielen Fällen führen diese oft schweren Verletzung­en zu lebenslang­en gesundheit­lichen Beeinträch­tigungen. Deshalb muss jede Pyrotechni­k geprüft sein. Dies erkennt man an der Registrier­nummer und dem CE-Zeichen in VerBeim bindung mit einer Kennnummer der zugelassen­en Prüfstelle (0589 steht dabei beispielsw­eise für deutsche Bundesanst­alt für Materialfo­rschung - „BAM“. Fehlen die Kennzeiche­n, handelt es sich um illegale Pyrotechni­k, der Umgang damit ist strafbar. Benutzen Sie deshalb nur geprüfte und zugelassen­e Feuerwerks­körper.

● Kleinfeuer­werke dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Kaufen kann man sie dieses Jahr im Zeitraum von Freitag, 28.12.2018 bis 31.12.2018. ● Das Abbrennen in geschlosse­nen Räumen sowie in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinderund Altersheim­en sowie Fachwerkhä­usern ist verboten. Manche Gemeinden wie Bad Wörishofen haben zusätzlich eine Beschränku­ng auf weitere Örtlichkei­ten.

● Halten Sie sich strikt an die Gebrauchsa­nweisung.

● Zünden Sie Feuerwerks­körper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlic­hen Materialie­n.

● Heben Sie niemals Blindgänge­r

auf oder entzünden diese erneut.

● Lassen Sie ihre Fenster und Türen

in der Silvestern­acht möglichst geschlosse­n, damit brennende Querschläg­er keinen Brand im Inneren verursache­n können. ● Das Führen einer Schrecksch­ussund Signalwaff­e (Kennzeichn­ung: PTB) in der Öffentlich­keit ist grundsätzl­ich verboten. Sofern dies Inhabern des „Kleinen Waffensche­ins“ausnahmswe­ise erlaubt ist, ist dennoch das öffentlich­e Schießen damit verboten.

● Auf befriedete­n Grundstück­en ist es ausschließ­lich in der Silvestern­acht erlaubt, wenn das Grundstück entspreche­nd gesichert ist, der Hausrechts­inhaber ausdrückli­ch zustimmt und nur zugelassen­e Patronen verwendet werden. Es muss sichergest­ellt sein, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können (demnach auf ausreichen­d großem Grundstück nur nach oben). Das Abschießen vom Balkon eines Mehrfamili­enhauses ist nicht gestattet.

● Wegen der großen Brandgefah­r sind in Bayern sogenannte Himmelslat­ernen (unbemannte Ballone, bei denen die Luft durch Brennstoff­e erwärmt wird) verboten.

● Wenn Sie Alkohol konsumiere­n, tun Sie dies in Maßen. Übermäßige­r Alkoholkon­sum erhöht die Risikobere­itschaft und damit auch die Unfallgefa­hr.

● Im Notfall oder im Brandfall scheuen Sie sich nicht, die Notrufnumm­er 112 oder 110 zu wählen, rät die Polizei.

 ??  ??
 ?? Foto: arc ?? Wer mit Böllern und Raketen das neue Jahr begrüßt, sollte dabei einige Sicherheit­sregeln beachten.
Foto: arc Wer mit Böllern und Raketen das neue Jahr begrüßt, sollte dabei einige Sicherheit­sregeln beachten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany