Was man beachten sollte, damit der Jahreswechsel ein Knaller wird
Silvesterfeuerwerk Die Stadtverwaltung Bad Wörishofen bittet darum, Raketenreste selbst wieder wegzuräumen. Auch die Polizei hofft auf einen Jahreswechsel ohne Verletzungen und Ärger und gibt dazu einige wichtige Tipps
Bad Wörishofen Heute Abend werden auch in Bad Wörishofen zahlreiche Feuerwerksraketen das neue Jahr begrüßen. Jan Madsack vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung appelliert daher im Vorfeld des Jahreswechsels an alle Bürgerinnen und Bürger, die Überreste des Silvesterfeuerwerks selbst zu beseitigen. Die abgebrannten Raketenteile sowie die Reste der Kracher sollten nicht auf den Straßen und Plätzen verstreut liegen bleiben, sondern spätestens am Neujahrstag eingesammelt und über den Restmüll entsorgt werden.
Weiter möchte die Verwaltung daran erinnern, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen grundsätzlich verboten ist.
Auch die Polizei wünscht sich, dass der Übergang ins neue Jahr unfallfrei und ohne ärgerliche Zwischenfälle stattfindet. Dies sei schon möglich, wenn einige wenige, aber wichtige Hinweise im Umgang mit Böllern und Raketen beachtet werden, so ein Polizeisprecher. unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern komme es immer wieder zu Unfällen mit hohen Sachschäden aber auch mit teils schwerwiegenden Verletzungen von Personen.
Es passieren jedes Jahr teils schwere Zwischenfälle mit illegalen oder selbst gebastelten Feuerwerkskörpern. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 50 000 Euro sowie Freiheitsstrafen möglich. Die Strafen sind entsprechend hoch angesetzt, um die Verletzungsgefahr durch Feuerwerk und explosionsgefährliche Stoffe zu verdeutlichen und den verantwortungslosen Umgang mit Feuer- werksraketen und Böllern möglichst einzudämmen.
Die Polizei listet daher die wichtigsten Bestimmungen in diesem Zusammenhang auf:
● Kleinfeuerwerke (das sind pyrotechnische Gegenstände der Klasse P II bzw. F 2), wie zum Beispiel Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen, dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von diesen abgebrannt werden. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, muss sich auf das sogenannte Kleinstfeuerwerk beschränken (diese sind gekennzeichnet mit P I bzw. F 1 und empfohlen ab zwölf Jahren).
● Vor allem beim Umgang mit illegaler Pyrotechnik kommt es immer wieder zu gesundheitlichen Schäden. Doch auch der leichtsinnige und oft unsachgemäße Umgang mit Feuerwerksartikeln allgemein führt leider immer wieder zu erheblichen Sach- und Personenschäden. Personen werden meistens im Gesicht und dort vor allem an den Augen, aber auch an Händen und Unterarmen verletzt.
In vielen Fällen führen diese oft schweren Verletzungen zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Deshalb muss jede Pyrotechnik geprüft sein. Dies erkennt man an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in VerBeim bindung mit einer Kennnummer der zugelassenen Prüfstelle (0589 steht dabei beispielsweise für deutsche Bundesanstalt für Materialforschung - „BAM“. Fehlen die Kennzeichen, handelt es sich um illegale Pyrotechnik, der Umgang damit ist strafbar. Benutzen Sie deshalb nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper.
● Kleinfeuerwerke dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Kaufen kann man sie dieses Jahr im Zeitraum von Freitag, 28.12.2018 bis 31.12.2018. ● Das Abbrennen in geschlossenen Räumen sowie in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist verboten. Manche Gemeinden wie Bad Wörishofen haben zusätzlich eine Beschränkung auf weitere Örtlichkeiten.
● Halten Sie sich strikt an die Gebrauchsanweisung.
● Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien.
● Heben Sie niemals Blindgänger
auf oder entzünden diese erneut.
● Lassen Sie ihre Fenster und Türen
in der Silvesternacht möglichst geschlossen, damit brennende Querschläger keinen Brand im Inneren verursachen können. ● Das Führen einer Schreckschussund Signalwaffe (Kennzeichnung: PTB) in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten. Sofern dies Inhabern des „Kleinen Waffenscheins“ausnahmsweise erlaubt ist, ist dennoch das öffentliche Schießen damit verboten.
● Auf befriedeten Grundstücken ist es ausschließlich in der Silvesternacht erlaubt, wenn das Grundstück entsprechend gesichert ist, der Hausrechtsinhaber ausdrücklich zustimmt und nur zugelassene Patronen verwendet werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können (demnach auf ausreichend großem Grundstück nur nach oben). Das Abschießen vom Balkon eines Mehrfamilienhauses ist nicht gestattet.
● Wegen der großen Brandgefahr sind in Bayern sogenannte Himmelslaternen (unbemannte Ballone, bei denen die Luft durch Brennstoffe erwärmt wird) verboten.
● Wenn Sie Alkohol konsumieren, tun Sie dies in Maßen. Übermäßiger Alkoholkonsum erhöht die Risikobereitschaft und damit auch die Unfallgefahr.
● Im Notfall oder im Brandfall scheuen Sie sich nicht, die Notrufnummer 112 oder 110 zu wählen, rät die Polizei.