Ermittlungen gegen Buchloer Stadtpfarrer eingestellt
Kein Anhaltspunkt für den Besitz verbotener pornografischer Schriften. Pfarrgemeinde ist erleichtert und hofft, dass der beliebte Priester zurückkommt
Buchloe Ein Ermittlungsverfahren gegen den katholischen Stadtpfarrer von Buchloe hat die Staatsanwaltschaft Kempten eingestellt. Das teilte Behördensprecher Ferdinand Siebert gestern auf Anfrage unserer Zeitung mit. Der Priester war verdächtigt worden, kinder- oder jugendpornografisches Material auf seinem Computer gespeichert zu haben.
Ihm sei aber kein „Erwerb oder Besitz kinder- oder jugendpornografischer Schriften nachzuweisen“, hieß es gestern von der Anklagebehörde in Kempten. In Buchloer Kirchenkreisen reagierten die Menschen erleichtert über die Einstellung des Verfahrens. Man warte nun, dass der beliebte Pfarrer zurückkommt, hieß es.
Der Geistliche war zum 27.November vergangenen Jahres „bis zum Abschluss des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens“vom
Das Bistum will abwarten und dann entscheiden
Dienst in der Gemeinde suspendiert worden. Am 28. November 2018 hatte das Bistum Augsburg den Fall in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Das Bistum hatte sich dabei auf eine Information durch die Staatsanwaltschaft berufen.
Es gab seitdem keine weiteren Auskünfte zu dem Fall unter Hinweis auf das laufende Verfahren. Von der Einstellung der Ermittlungen sei beim Bistum bis zur Anfrage unserer Zeitung nichts bekannt gewesen, sagte Dr.Karl-Georg Michel von der bischöflichen Pressestelle gestern Nachmittag. „Wir werden abwarten, bis uns hierzu eine schriftliche Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kempten zugeht“, heißt es in einer Erklärung des Bistums. Erst dann werde über das weitere Vorgehen entschieden. „Eine förmliche der Diözese erfolgte seitens der Staatsanwaltschaft nicht“, bestätigte die Anklagebehörde.
In Buchloe hat die Nachricht von der Einstellung des Verfahrens gestern rasch die Runde gemacht: „Es war die große Hoffnung aller, dass an den Vorwürfen nichts dran ist“, sagte Benefiziat Sebastian Schmidt, der von „sehr guten Nachrichten“sprach.
Er war in den vergangenen Monaten für die Seelsorge in Buchloe verantwortlich. Gemeinsam mit Kollegen – unter anderem einem 84-jährigen Ruhestandspfarrer – und vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern sei es gelungen, einen „guten Modus für die Seelsorge zu finden“. Bis in den Sommer hinein habe er den Notfallplan ausgearbeitet. Nun hoffe er auf eine baldige Rückkehr des Seelsorgers. „Die Entscheidung, ob und wann er kommt, wird er selber treffen müssen“, sagte Schmidt.
„Ich habe immer gehofft, dass die Angelegenheit gut ausgeht“, sagte der evangelische Pfarrer von Buchloe, Christian Fait. Nun freue er sich für seinen Kollegen, mit dem er seit dessen Beurlaubung in Briefkontakt gestanden habe. Wie auch der Benefiziat hofft Fait, „dass er bald zurück kommt“.
Das ist auch der Wunsch des Gesamtkirchenpflegers Karl Kutter, schließlich stünden in Buchloe einige Vorhaben an, etwa die Glockenweihe oder die Ausweitung der Pfarreiengemeinschaft. Über das Kirchenleben in Buchloe sei der Seelsorger auch in seiner Abwesenheit stets informiert worden. „Wir haben telefoniert und bei Entscheidungen haben wir ihn miteinbezogen“, berichtete Kutter.
Der beurlaubte Pfarrer war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erBenachrichtigung reichen. Er befindet sich derzeit auf Exerzitien in der Abtei Münsterschwarzach in der Nähe von Würzburg. Kurz vor Weihnachten hatte er sich in einem offenen Brief an die Gemeinde gewandt und sich für das Wohlwollen seitens der Gläubigen bedankt. Zahlreiche Buchloer hatten ihm geschrieben; in der Kirche lagen eigens Bücher für Solidaritätsbekundungen aus.
Weiter unklar ist, wie es zu den Ermittlungen kam und wer Staatsanwaltschaft oder Polizei informierte. Nach der Anzeige waren der Privatcomputer des Pfarrers sichergestellt und die Daten ausgewertet worden.
Pornografisches Material, das Erwachsene zeigt, ist nach deutschem Recht in der Regel nicht verboten. Das Anfertigen oder der Besitz und die Verbreitung kinder- oder jugendpornografischer Bilder sind dagegen untersagt.