Aus fürs Wohnen im Gewerbegebiet?
Mindelheimer Bürgergemeinschaft erkundigt sich nach Grundstücken für kleinere Betriebe und Handwerker
Mindelheim Die Mindelheimer Bürgergemeinschaft (BG) hat die Stadt nach der Verfügbarkeit von Gewerbegrundstücken befragt, insbesondere nach kleineren Parzellen für Handwerker und Kleinstbetriebe. In der Antwort der Verwaltung kristallisierte sich eine interessante Entwicklung heraus: Demnach werde es künftig kaum noch Möglichkeiten für Betriebswohnungen in den Gewerbegebieten geben, weil diese die Gewerbeausübung einschränken könnten. Es gebe schon echte Probleme, so Bürgermeister Stephan Winter.
Der vom Bg-fraktionsvorsitzenden Manfred Schuster unterzeichnete Brief forderte eine Übersicht der Gewerbebauflächen für Kleinund Mittelbetriebe und mit der Möglichkeit für Betriebsinhaberwohnungen. Zudem wollte die BG wissen, ob und wie viele Anfragen von Betrieben nach derartigen Gewerbeflächen vorliegen.
Weiter erfragte Schuster, ob es bereits Planungen für die Flächen westlich der Kanzelwandstraße/ südlich der Rubihornstraße gebe? Er begründete sein Schreiben damit, dass die Stadt Mindelheim noch eine größere Vielfalt beim Betriebsmix brauchen könne. Er denke auch an Start-ups.
Wie Michael Egger vom Bauamt erläuterte, befänden sich die im Stadtbereich zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen südlich der Bahnlinie München – Lindau sowie östlich der Bahnlinie Mindelheim – Günzburg. Die Gewerbeflächen seien in zahlreiche Gewerbegebiete aufgeteilt. Unbebautes Gewerbeland stehe in nennenswertem Umfang noch im Bereich „Widdersteinstraße, Tegelbergstraße, Nebelhornstraße, Rubihornstraße“sowie im Gebiet zwischen „Im Eichet, Allgäuer Straße, Heimenegger Weg“zur Verfügung. Egger hatte allerdings einen Wermutstropfen parat: „Dieses Bauland befindet sich überwiegend in privatem Eigentum.“Aktuell werde südlich der Stillachstraße weiteres Gewerbebauland ausgewiesen. In diesem Bereich gehören der Stadt Mindelheim mehrere Flächen.
Zu den Betriebsleiterwohnungen sagte Egger, dass Betriebsleiterwohnungen in Gewerbe- oder Sondergebieten früher ausnahmsweise zulässig waren, bei den in jüngerer Vergangenheit aufgestellten oder noch im Planungsstatus befindlichen Be- bauungspläne jedoch nicht. In künftig entstehenden Gewerbe- und Sondergebieten sollen Betriebsleiterwohnungen nicht mehr zulässig sein, da durch sie bereits jetzt „massive Probleme mit der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte bestehen“. Weil die Wohnungen geschützt werden müssten, werde eine Neuansiedlung oder die Erweiterung von Betrieben stark beeinträchtigt. Negative Auswirkungen würden sich auch für den laufenden Betrieb ergeben.
Bürgermeister Stephan Winter ging auf das Problem Flächenbeschaffung ein. Er erklärte, mit Geld alleine komme man nicht mehr vorwärts: Grundstücke bekomme man am ehesten, wenn die Stadt Tauschgrundstücke anbieten könne. Er machte aber Hoffnung. Auch im interkommunalen Gewerbepark bei Kammlach gehe es weiter. Im bevorstehenden dritten Abschnitt werde es verstärkt kleinere Grundstücke für Handwerk und Betriebe geben. Man sei froh, dass zunächst zwei Großbetriebe angesiedelt werde konnten, weil dadurch die Erschließung in einem Zug möglich war und der Verband nicht in Vorleistung gehen musste.