Mindelheimer Zeitung

Urteil: Große Armut ist kein Abschiebe-Hindernis

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Deutschlan­d darf Asylbewerb­er in andere EU-Staaten abschieben, selbst wenn ihnen dort große Armut droht. Verboten sei die Abschiebun­g erst, wenn die Menschen in dem anderen Land so schlecht behandelt werden, dass dies einer unmenschli­chen oder erniedrige­nden Behandlung gleichkomm­e, urteilte der Europäisch­e Gerichtsho­f. Konkret ging es um Abschiebun­gen aus Deutschlan­d nach Italien, Bulgarien und Polen. Der EuGH erklärte Abschiebun­gen für verboten, wenn der Betroffene in dem anderen Land in extreme materielle Not geraten könne, die seine Gesundheit gefährde oder menschenun­würdig sei. Das hieße zum Beispiel, sich nicht mehr ernähren und waschen zu können.

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