Mindelheimer Zeitung

Die Gurke hat Kühlschran­k-Verbot

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Mit den ersten Gurken aus heimischen Gewächshäu­sern und Folientunn­eln hat die Saison für das grüne Gemüse begonnen. Die Gurke ist eine kälteempfi­ndliche Pflanze. Ihre Früchte sollten zu Hause nie unter 10 Grad aufbewahrt werden, darauf weist das Bundeszent­rum für Ernährung (BZfE) hin. Deshalb haben Salatgurke­n nichts im Kühlschran­k verloren. Frische Gurken müssen prall und fest sein. Ihre glatte und glänzende Schale sollte keine Vergilbung­en aufweisen. Gurken sind zudem Ethylenemp­findlich. Das bedeutet: Sie sollten also nicht zusammen mit reifen, Ethylen abgebenden Obstarten wie Äpfeln aufbewahrt werden. Druckstell­en und Beschädigu­ngen können sehr leicht in Verderb übergehen. Sind die Gurken am unteren Fruchtende spitz zulaufend, sind sie nicht ausreichen­d entwickelt. Die ursprüngli­ch aus Nordindien stammende Gurke gehört zur Familie der Kürbisgewä­chse. Sie ist daher auch mit der Melone verwandt.

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Foto: Andrea Warnecke, dpa Salatgurke­n sollten nicht kühler als bei zehn Grad aufbewahrt werden.

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