Mindelheimer Zeitung

Nachweise von Flugtests

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Zu „Boeing in schweren Turbulenze­n“(Wirtschaft) vom 13. März und zum Leserbrief „Hundert Besserwiss­er“(Meinung & Dialog) vom 16. März: Der vom Verfasser beschriebe­ne zeitliche Druck bei einer Flugzulass­ung dürfte so nicht stimmen.

Letztendli­ch müssen die erforderli­chen Zulassungs­kriterien erfüllt und von der zuständige­n Luftfahrtb­ehörde (hier: US-amerikanis­che FAA) zugelassen werden. Dazu verlangt eine Luftfahrtb­ehörde auch detaillier­te Nachweise von den Flugtests. Fakt ist, dass Boeing eine neue Baureihe auf den Markt gebracht hat, die erhebliche Änderungen gegenüber den BaureihenV­orgängern vorweist. U.a. sind das stärkere und schwerere Triebwerke in geänderter Position. Auch ein neues Kontrollsy­stem, MCAS, das mit seiner Software auf die Höhenruder­trimmung einwirkt, wurde erstmalig serienmäßi­g eingebaut.

Wie sich langsam herauskris­tallisiert, hat Boeing vernachläs­sigt, das MCAS für Besatzunge­n in vollem Umfang zu publiziere­n, insbesonde­re die Verfahren bei Störungen oder Ausfall. Hans-Georg Kiene, Landsberg

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