Maßregelvollzug in Bayern
● Zweck Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht, die nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Während verurteilte Straftäter ihre Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten verbüßen, findet der Maßregelvollzug in psychiatrischen Kliniken und Entziehungsanstalten statt. Ziel ist es, die Patienten zu therapieren und die Gesellschaft vor ihnen zu schützen.
● Dauer Die Dauer der Unterbringung ist nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches (StGB) nicht befristet. Allerdings muss die Unterbringung mindestens einmal im Jahr überprüft werden. Im Schnitt bleiben die Patienten sechs Jahre in der Psychiatrie für Straftäter.
● Zahlen In Bayern sind die Bezirke für den Maßregelvollzug zuständig. In 14 Bezirkskliniken waren zuletzt 2704 Menschen untergebracht. (sok)