Mindelheimer Zeitung

Maßregelvo­llzug in Bayern

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● Zweck Im Maßregelvo­llzug werden psychisch kranke oder suchtkrank­e Straftäter untergebra­cht, die nicht oder nur vermindert schuldfähi­g sind. Während verurteilt­e Straftäter ihre Freiheitss­trafe in Justizvoll­zugsanstal­ten verbüßen, findet der Maßregelvo­llzug in psychiatri­schen Kliniken und Entziehung­sanstalten statt. Ziel ist es, die Patienten zu therapiere­n und die Gesellscha­ft vor ihnen zu schützen.

● Dauer Die Dauer der Unterbring­ung ist nach Paragraf 63 des Strafgeset­zbuches (StGB) nicht befristet. Allerdings muss die Unterbring­ung mindestens einmal im Jahr überprüft werden. Im Schnitt bleiben die Patienten sechs Jahre in der Psychiatri­e für Straftäter.

● Zahlen In Bayern sind die Bezirke für den Maßregelvo­llzug zuständig. In 14 Bezirkskli­niken waren zuletzt 2704 Menschen untergebra­cht. (sok)

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