Vermögen des Bruders verprasst
Justiz Frau bringt betreuungsbedürftigen Angehörigen um 77 000 Euro
Memmingen Untreue, Geldwäsche und einige andere Taten umfasste die Anklage, wegen der sich ein Paar vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten musste. 55 Mal hatte sich die Frau am Geld ihres pflegebedürftigen Bruders bedient – Gutes tat sie damit sich selbst und ihrem Ehemann. Am Ende kamen die Eheleute mit Haftstrafen auf Bewährung und Geldauflagen davon.
Die heute 54-jährige Frau und ihr 66-jähriger Ehemann leben im südlichen Unterallgäu. Im Jahr 2014 erlitt der Bruder der Frau einen Schlaganfall. Seitdem ist er behindert, lebt in Betreuungseinrichtungen und braucht einen Rollstuhl. Seine Schwester wurde vom Betreuungsgericht als Betreuerin beauftragt und mit allen Vollmachten – auch dem Zugang zum Vermögen – ausgestattet.
Das machte sich die Frau zunutze. „Ich hätte das nicht machen dürfen. Ich konnte mit dem Geld nicht umgehen. Es tut mir leid. Ich werde alles zurückzahlen“, beteuerte sie nun bei der Verhandlung.
Die Richterin zeigte sich entrüstet über die Taten der Angeklagten. Diese hatte den Bausparvertrag des Bruders auf einen ihrer Söhne übertragen, dem anderen tausende Euro fürs Studium überwiesen. Am meisten hob sie für sich selbst ab. Ihrem Gatten kaufte sie für 2700 Euro ein Gewehr für sein Hobby im Schützenverein. Mit ihm zusammen erwarb sie auf den Namen des Bruders ein Auto, um ihn mit dem Rollstuhl befördern zu können. Damit fuhren sie angeblich ihren Bruder zu Familienfeiern in der Region. 11 000 Kilometer kamen in wenigen Monaten zusammen: für das Gericht unverständlich. Das alte Auto verkauften die beiden zu ihren Gunsten. Innerhalb eines guten halben Jahres plünderten sie so das Konto um über 77 000 Euro. 55 Mal bediente sich die Angeklagte, das wies das Gericht nach. Der Bank fielen die vielen Beträge und ihre Höhen auf – sie informierte das Betreuungsgericht.
Zur gleichen Zeit steckte der Ehemann, ein selbstständiger Unternehmer, zum wiederholten Mal in der finanziellen Klemme. Etwa 15 000 Euro vom Geld seines Schwagers „parkte“er auf dem Festgeldkonto seines Schützenvereins, hob es später wieder ab, fälschte dazu Kontoauszüge. Beim Gerichtsvollzieher machte er unvollständige Angaben.
Urteilsmindernd wirkten sich die Geständnisse der Angeklagten aus – und die Tatsache, dass sie jetzt versuchen, ihre Schulden abzubauen. Der Mann hat den Autokauf rückgängig gemacht, sein Fehlverhalten gegenüber seinem Verein aufgeklärt und als Rentner zwei Jobs angenommen, um die Schulden zu begleichen.
Wegen Untreue verurteilte das Gericht die Frau zu zwei Jahren Haft mit einer dreijährigen Bewährung. Sie muss die Restschuld abtragen, dazu noch 600 Euro an eine soziale Einrichtung bezahlen.
Der Mann bekam wegen Geldwäsche, Urkundenfälschung und falscher Aussagen zehn Monate Haft auf Bewährung und 2000 Euro Strafe. (