Ein schwaches Gesetz
Von einem „berührenden Tag“sprach Arbeitsminister Hubertus Heil bei der Verabschiedung des „Starke-Familien-Gesetzes“. Er wisse aus eigener familiärer Erfahrung, wie schwer es Alleinerziehende haben. Der Druck auf die Tränendrüse soll wohl den Blick auf ein in Wahrheit ziemlich schwaches Gesetz trüben. Stark daran ist allenfalls, dass es die Debatte darauf lenkt, was es in unserer reichen Gesellschaft in diesem Umfang eigentlich nicht geben dürfte: Kinder- und Familienarmut, einhergehend mit dem Mangel an gesellschaftlicher Teilhabe bei rund einem Fünftel der Bundesbürger.
Die Erhöhung der Leistungen ist für Kinder und Eltern nur minimal. 14 Jahre nach deren Einführung gibt es 45 Euro mehr – eine Steigerung, die allein schon durch die Teuerungsrate aufgefressen wird. Das Grundübel bleibt, dass der Kinderzuschlag überhaupt beantragt werden muss. Aktuell bekommen nur 30 Prozent der Anspruchsberechtigten den Zuschuss. Die anderen wissen nicht, dass es ihn gibt und werden nicht ausreichend beraten. Aber womöglich ist gar nicht gewollt, dass alle berechtigten Familien das Geld tatsächlich einfordern. Denn das kostet hunderte Millionen Euro. Geld, von dem Heil – wie bei der Grundrente – nicht weiß, wo es in den nächsten Jahren herkommen soll.